Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Sie können jederzeit persönlich zum Amtsgericht gehen und einen Insolvenzantrag stellen. Das kostet Sie keinen Cent. Auch ist die Mitwirkung eines Anwaltes weder erforderlich noch sinnvoll. Sie bekommen einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter zur Seite gestellt, der sich um alles kümmert.
Es fallen Verfahrenskosten an, die man Ihnen aber bei Bedürftigkeit auch stunden oder erlassen kann.
Also, keinen Anwalt zahlen und selber machen.
Ich kann Ihnen behilflich sein, wobei ich aber auch erwähne, daß ich hier keine 5.000 Euro für haben möchte, weil ich das für völlig verfehlt halte.
MFG
Fricke
RA
Sehr geehrter Herr Fricke, erlauben Sie mir den zufälligen Zufall dass ich vor kurzem an einem Theaterstück teilgenommen habe und der Schauspieler hieß auch Peter Fricke, aber dies nur nebenbei Punkt sehr lustiger Zufall.
Ich habe mir sowas schon gedacht, ich werde jetzt nicht den Anwalt oder den Ort benennen aber der Anwalt zählt in meiner Stadt als eines der besten und hat mir ein Angebot gemacht die ist halt zu betreuen und möglichst ein schnelles Verfahren einzuleiten das ungefähr sechs bis sieben Monate geht und ich könnte meinen Betrieb weiter behalten, das hat er halt mir so schmackhaft gemacht dass am Ende ich diese Sache geglaubt habe aber ich habe weder eingewilligt noch irgendwas unterschrieben. Vielen Dank dass Sie mir so geholfen haben mit der Situation,
Warum ich schreibe ich habe noch eine kurze Nachfrage und zwar sind es zwei Fragen, was würden Sie ca verlangen, und gilt dieser Insolvenzantrag den ich kostenlos machen kann auch bei einem gewerblichen Unternehmen weil mir wurde erzählt ich bräuchte bei einem gewerbeinsolvenzverfahren dringend einen Anwalt alles um einen Steuerstrafverfahren geht.
Werter Nachfragender,
Peter Fricke kenne ich seit dem ich ein kleines Kind bin, aber kaum jemand kennt ihn auch. Schön sowas zu lesen.
Also, es ist nicht so, daß Sie unterwegs keinen Anwalt bräuchten, insbesondere wenn es um Steuerstraftaten oder eine etwaige Versagung der Restschuldbefreiung geht. Da hat Ihr Anwalt schon Recht. ABER: Ich bleibe dabei, die Gebühren finde ich happig und dürften auch die gesetzlichen Vorgaben aus dem RVG überschreiten.
Der Eigenantrag ist auch beim Gewerbe kostenlos, er löst natürlich nur ein Verfahren aus, in welchem Verfahrenskosten anfallen werden.
Rufen Sie mich heute einfach mal im Büro an, ich bin da oder würde sonst sofort zurückrufen.
MFG
Fricke
RA