26. November 2019
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17:51
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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sofern im Vertrag nicht weitere Versicherungen auf den Mieter umgelegt sind, brauchen Sie diese auch nicht zahlen, da Nebenkosten explizit auf Mieter umzulegen sind, da sie grundsätzlich Sache des Vermieters sind. Aus der zitierten Passage ist jedenfalls keine Umlage erkennbar.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt