Gewerberaum Mietvertrag

26. November 2019 16:54 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

wir haben eine Nachzahlung für Gebäudeversicherung vom Vermieter erhalten.
Lt. Mietvertrag bin ich der Meinung das wir diese Versicherung nicht zahlen müssen.



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Unter §6 Versicherungen steht folgendes:

Der Vermieter haftet lediglich für eventuelle Schadensfälle gegen Feuer, Wasser, Sturm, soweit diese in seinen bisher abgeschlossenen Versicherungsverträgen abgedeckt sind.

Dem Mieter sind diese Versicherungsverträge insgesamt bekannt und er verzichtet unwiderruflich auf weitere Schadensersatzansprüche im Schadensfall für diese Ereignisse.

Die eingelagerte Ware muss auf Kosten des Mieters gegen alle weiteren Gefahren versichert werden.

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Können Sie mir helfen?
26. November 2019 | 17:51

Antwort

von


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30449 Hannover
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E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

sofern im Vertrag nicht weitere Versicherungen auf den Mieter umgelegt sind, brauchen Sie diese auch nicht zahlen, da Nebenkosten explizit auf Mieter umzulegen sind, da sie grundsätzlich Sache des Vermieters sind. Aus der zitierten Passage ist jedenfalls keine Umlage erkennbar.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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