Gewährleistungsfrist Werkvertrag

26. Juni 2006 10:35 |
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Vertragsrecht


Vor zwei Jahren mußte wegen eines Wasserschadens ein Teil eines Abflussrohres im Bad, unterhalb der Duschwanne, ersetzt werden. Der Schaden wurde seinerzeit von einer Sanitärfirma behoben. Nun ist es - vermutlich - an der gleichen Stelle wieder zu einem Schaden gekommen.

Wie lang ist die Gewährleistungsfrist auf die Arbeiten der die Reparatur durchführenden Sanitärfirma? Es wurde keine Geltung der VOB vereinbart! Nach BGB beträgt die Frist wohl 2 oder 5 Jahre, wobei für mich nicht nachvollziehbar ist, in welche Kategorie die obige Reparatur einzuordnen ist.

Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Es spricht hier mehr dafür, dass es sich nicht um „bauwerksbezogene“ Arbeiten gehandelt hat, so dass eine Verjährungsfrist von 2 Jahren einschlägig wäre.

Bauwerksbezogen können die Arbeiten u.a. dann gewesen sein, wenn der Mangel nur sehr schwer zu erkennen ist. Dies ist aber nach Ihren Schilderungen nicht der Fall.

Es dürfte Ihnen daher schwer fallen zu beweisen, dass hier eine längere Verjährungsfrist als 2 Jahre einschlägig ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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