Getriebeschaden durch falsche Bereifung auf Schlepper

14. Mai 2019 18:38 |
Preis: 49€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unserem Schlepper welchem wir im Jahr 2016 als Privatperson von einem großen Landmaschinenhändler gekauft haben wurden 2 neue Vorderreifen sowie 2 gebrauchte Hinterreifen vom Händler montiert da der Schlepper vorher mit Pflegereifen bereift war.

Da wir keine Feldarbeit damit durchführen haben wir die gebrauchten Hinterreifen akzeptiert, der Händler hat diese auch durch sich beim TÜV eintragen lassen.

Jetzt ist im Jahr 2019 durch unseren Fachhändler aufgefallen, dass die Kombination aus Vorder- und Hinterreifen für diesen Schlepper vom Hersteller selbst nicht zugelassen ist. Des weiteren hat das Allradgetriebe einen Schaden welche höchstwahrscheinlich durch die falsche Bereifung zustande gekommen ist. Der Hersteller mahnt ganz explizit vor dieser Gefahr bei Nichtbeachtung der Reifengrößen.

Bestehen von unserer Seite Regressansprüche gegenüber unserem Verkäufer?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorab: Sämtliche Mängelrechte verjähren mangels einer anderweitigen Vereinbarung in zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache.

Wenn noch keine Verjährung eingetreten ist, gilt Folgendes:

Wenn im Kaufvertrag die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde, können Sie vom Verkäufer zunächst Nacherfüllung, d.h. entweder Nachbesserung (neue Reifen und deren Montage), oder ggf. Nachlieferung einer neuen Kaufsache verlangen.

Zudem können Sie Reparatur bzw. Schadensersatz hinsichtlich der durch die fehlerhaften Reifen entstandenen Schäden verlangen.

All dies steht unter dem Vorbehalt, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen wurde und Sie von dem Sachmangel, sprich der Tatsache, dass die Reifen fehlerhaft waren, bei Übergabe nicht wussten. Zudem tragen Sie die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Entgegennahme der Kaufsache. Hinsichtlich der durch die fehlerhaften Reifen entstandenen Schäden an der Kaufsache tragen Sie ebenso die Beweislast.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
M. Shoja (Rechtsanwältin)
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...