Geschäftsidee geplatzt

| 15. Januar 2009 14:30 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen gewerblichen Mietvertrag im Auftrag einer GmbH in Gründung unterschrieben für 5 Jahre ab Oktober letzten Jahres.
Die Gründung des Unternehmens gestaltet sich zur Zeit jedoch leider ziemlich schwierig, da nun finanzielle Mittel weggefallen sind.
Es ist nun also fraglich ob die Stammeinlage von 25.000,00€ vom zukünftigen Geschäftsführer geleistet werden kann oder nicht. Wenn die Gründung nicht passieren kann, weil dem Unternehmer die Mittel fehlen, gibt es denn dann für mich einen Weg heraus aus dem Mietvertrag?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage
MfG
15. Januar 2009 | 14:56

Antwort

von


(2929)
Damm 2
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Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern am Mietobjekt selbst kein Mangel vorliegt, der eine Kündigung rechtfertigen würde, können allenfalls die sogenannten Grundsätze über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage eingreifen, um eine vorzeitige Vertragsbeendigung einseitig herbeizuführen. Allerdings ist es gefestigte Rechtsprechung, dass Umstände, die in den Risikobereich des Mieters fallen, diesem nicht das Recht gibt, eine vorzeitige Beendigung zu verlangen. Dieses Risiko liegt dann allein in Ihrem Bereich.

Sie können nur dann eventuell Rechte aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage herleiten, wenn im Mietvertrag irgendwie eine Risikoverteilung vertraglich vereinbart ist, wobei konkrete Anhaltspunkte aus dem Vertrag aber auch abgeleitet werden müssen.

Daher sollten Sie den Vertrag im Einzelnen prüfen lassen. Ergibt sich daraus nichts, können Sie nur auf das Wohlwollen des Vermieters hoffen, Sie durch Aufhebungsvertrag vorzeitig aus dem Mietvertrág zu entlassen, sofern der Mietvertrag auch wirksam geschlossen worden ist. Denn vielleicht gibt es Ansatzpunkte, dass die zeitliche Befristung unwirksam ist - aber auch dazu muss der Vertrag im einzelnen genaustens geprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 17. Januar 2009 | 12:11

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