Generalvollmacht kündigen

18. September 2025 19:40 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


23:25
Meine Eltern haben 2004 bei einer Notarin eine Generalvollmacht für mich eingerichtet. Die Umfasst vollen Zugriff auf mein Eigentum etc.
Wie kann ich die schnellstens kündigen?
Eingrenzung vom Fragesteller
18. September 2025 | 19:49
Eingrenzung vom Fragesteller
18. September 2025 | 19:52
18. September 2025 | 20:09

Antwort

von


(142)
Große Straße 14
24855 Jübek
Tel: 04625 - 1816575
Web: http://www.anwalt-juebek.de
E-Mail: info@anwalt-juebek.de
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne möchte ich Ihnen Ihre Anfrage rechtsicher und verbindlich beantworten. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass ich einmal Einsicht in die gesamte Urkunde der Notarin nehme. Ich bitte Sie daher mir diese per E-Mail an folgende Adresse zuzumailen:

info@anwalt-juebek.de

Ich werde diese kurzfristig sichten und Ihnen dann eine Antwort per E-Mail zusenden. Selbstverständlich steht Ihnen auch auf diesem Wege das Recht zur kostenfreien Nachfrage zu.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwal Kolditz


Rechtsanwalt Stefan Kolditz

Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2025 | 21:27

bedeutet die Vollmacht, dass theoretisch mit die Bevollmächtigten alles an Vermögen wegnehmen könnten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. September 2025 | 23:25

Sehr geehrter Fragesteller,

leider ist der auszugsweise übersandte Text auf den Bilden schwer zu lesen und teilweise sind Textpassagen von Ihnen verdeckt.

Dennoch ist auf dem Dritten Bild ein Passus zum Widerruf erkennbar. Unabhängig, davon (obwohl dieser das nachfolgende auch bestätigt), können Sie die Vollmacht jederzeit entweder selbst oder über einen Anwalt gegenüber den Bevollmächtigten, also Ihren Eltern, widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner besonderen Form. Ich würde Ihn aber vorsorglich per Einwurfeinschreiben schicken, damit Sie einen Nachweis über die Zustellung haben. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie dabei die erteilten Ausfertigungen herausverlangen. Dazu sollten Sie Ihren Eltern eine Frist zur Herausgabe setzen. Sollten sich Ihre Eltern weigern die Ausfertigungen der Vollmacht herauszugeben, müssten Sie diese auf Herausgabe verklagen. Ihre Eltern sind verpflichtet die Ausfertigungen der Vollmacht herauszugeben. Für ein solches Gerichtsverfahren sollten Sie dann einen Anwalt beauftragen.

Zu Ihrer Nachfrage, solange die Vollmacht besteht, können die Bevollmächtigten auf Ihr Vermögen zugreifen und Ihnen dies auch "wegnehmen".

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Frage verständlich und nachvollziehbar beantworten konnte. Sollten Sie hierzu noch eine Nachfrage haben, steht Ihnen diese selbstverständlich kostenfrei zu. Bitte senden Sie mir dazu eine E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Kolditz

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