Gemeinsame Mietwohnung, ausschlagen des erbes

| 21. September 2025 00:04 |
Preis: 55,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
Ich habe ein großes Problem. Ich und mein Bruder leben gemeinsam mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Der Mietvertrag läuft auf meine Mutter und mich. ( mein Bruder zog erst später dazu)
Meine Mutter ist jetzt verstorben. Sie hat uns vorher mitgeteilt das sie hohe Schulden hat, die noch von meinem 1998 verstorbenen Vater sind. Wir sollen das Erbe ausschlagen, da wir nicht viel Geld zur Verfügung haben. Ohne den Anteil meiner Mutter wird es schon schwer. Wir möchten in der Wohnung bleiben. Dürfen wir das, wenn ich auch im Mietvertrag stehe?
Die Beerdigungskosten möchten wir mit unserer Schwester zusammen übernehmen. Ebenso die Rechnung aus dem Krankenhaus. Ist das dann automatisch eine Annahme des Erbes?
Was passiert mit unserem gemeinsamen Hausrat?
Wir haben große Angst jetzt alles zu verlieren und wissen nicht weiter.
Meine Mutter hatte nur eine kleine Witwenrente und hatte auch keine Rücklagen. Es sind nur ihre persönlichen Gegenstände zu erben. Aber auch da ist nichts vom großen wert Nur Modeschmuck.
Und was passiert jetzt mit dem Strom? Kündigen kann ich nicht, weil ich das Erbe ausschlagen werde, aber wir brauchen doch Strom. Sprich kann ich auch keinen neuen Vertrag auf meinen Namen abschließen, oder ? Wie funktioniert das?

Außerdem hab ich noch das Problem das ich 2019 ein Auto gekauft habe. Sehr alt und damals schon nur knapp 5000 Euro wert. Der Kaufvertrag läuft auf mich, es ist aber auf meine Mutter zugelassen. Ich habe keinen Führerschein und sie hat mich damit zur Arbeit gefahren. Wem gehört das Auto, jetzt?
21. September 2025 | 00:52

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Bleiberecht in der Wohnung nach dem Tod der Mutter bei Ausschlagung des Erbes

Da Sie selbst im Mietvertrag als Mieter stehen, sind Sie unabhängig vom Tod Ihrer Mutter weiterhin Mieter der Wohnung. Das Mietverhältnis läuft mit Ihnen als Vertragspartner fort. Sie müssen das Erbe nicht annehmen, um in der Wohnung bleiben zu dürfen. Ihr Bruder, der nicht im Mietvertrag steht, hat kein eigenes Mietrecht, könnte aber als Ihr Mitbewohner weiterhin dort wohnen, solange Sie als Mieter im Vertrag verbleiben und der Vermieter keine Einwände erhebt.


2. Beerdigungskosten und Krankenhausrechnung – Annahme des Erbes?

Die Übernahme der Beerdigungskosten und das Bezahlen von Krankenhausrechnungen führen nicht automatisch zur Annahme des Erbes. Sie können die Beerdigung auch dann organisieren und bezahlen, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Die Beerdigungskosten sind grundsätzlich von den Erben zu tragen (§ 1968 BGB), aber auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen können zur Kostentragung herangezogen werden, wenn niemand das Erbe annimmt.

Das Bezahlen von Rechnungen aus eigenen Mitteln ist keine Annahme des Erbes, solange Sie nicht auf Nachlassvermögen zugreifen oder sich als Erbe ausgeben.


3. Was passiert mit dem Hausrat?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch auf den Hausrat Ihrer Mutter. Der Hausrat gehört zum Nachlass. Sie dürfen die Gegenstände nicht einfach an sich nehmen oder entsorgen.

Aus rechtlicher Sicht können Sie aber persönliche Gegenstände mit ausschließlich ideellem Wert (z.B. Fotoalben) in der Regel behalten, sofern kein wirtschaftlicher Wert besteht. Verderbliche Lebensmittel dürfen Sie entsorgen.


4. Stromvertrag und andere Versorgungsverträge

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, können Sie bestehende Verträge Ihrer Mutter nicht kündigen oder übernehmen. Sie können aber mit dem Stromanbieter einen neuen Vertrag auf Ihren Namen abschließen, sobald Sie als Mieter auftreten. Es empfiehlt sich, dem Stromanbieter den Todesfall mitzuteilen und einen neuen Vertrag auf Ihren Namen zu beantragen. Die Anbieter sind in solchen Fällen meist kooperativ, da sie weiterhin einen Vertragspartner benötigen.


5. Das Auto – Eigentumsverhältnisse

Das Auto gehört demjenigen, der im Kaufvertrag als Käufer steht. Da Sie das Auto gekauft haben und der Kaufvertrag auf Ihren Namen läuft, sind Sie Eigentümer des Fahrzeugs, auch wenn es auf Ihre Mutter zugelassen war. Die Zulassung ist lediglich eine verwaltungsrechtliche Maßnahme und sagt nichts über das Eigentum aus. Sie können das Auto ummelden, sobald Sie die Zulassungsstelle über den Todesfall informiert haben.


Zusammenfassung:

- Sie können in der Wohnung bleiben, da Sie Mieter sind.

- Die Übernahme von Beerdigungskosten und Krankenhausrechnungen ist keine Annahme des Erbes.

- Hausrat dürfen Sie nach Ausschlagung des Erbes nicht einfach an sich nehmen oder entsorgen.

- Sie können einen neuen Stromvertrag auf Ihren Namen abschließen.

- Das Auto gehört Ihnen, da Sie der Käufer sind, unabhängig von der Zulassung auf Ihre Mutter.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 23. September 2025 | 10:54

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