21. September 2025
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00:52
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Bleiberecht in der Wohnung nach dem Tod der Mutter bei Ausschlagung des Erbes
Da Sie selbst im Mietvertrag als Mieter stehen, sind Sie unabhängig vom Tod Ihrer Mutter weiterhin Mieter der Wohnung. Das Mietverhältnis läuft mit Ihnen als Vertragspartner fort. Sie müssen das Erbe nicht annehmen, um in der Wohnung bleiben zu dürfen. Ihr Bruder, der nicht im Mietvertrag steht, hat kein eigenes Mietrecht, könnte aber als Ihr Mitbewohner weiterhin dort wohnen, solange Sie als Mieter im Vertrag verbleiben und der Vermieter keine Einwände erhebt.
2. Beerdigungskosten und Krankenhausrechnung – Annahme des Erbes?
Die Übernahme der Beerdigungskosten und das Bezahlen von Krankenhausrechnungen führen nicht automatisch zur Annahme des Erbes. Sie können die Beerdigung auch dann organisieren und bezahlen, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Die Beerdigungskosten sind grundsätzlich von den Erben zu tragen (§ 1968 BGB), aber auch die unterhaltspflichtigen Angehörigen können zur Kostentragung herangezogen werden, wenn niemand das Erbe annimmt.
Das Bezahlen von Rechnungen aus eigenen Mitteln ist keine Annahme des Erbes, solange Sie nicht auf Nachlassvermögen zugreifen oder sich als Erbe ausgeben.
3. Was passiert mit dem Hausrat?
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, haben Sie keinen Anspruch auf den Hausrat Ihrer Mutter. Der Hausrat gehört zum Nachlass. Sie dürfen die Gegenstände nicht einfach an sich nehmen oder entsorgen.
Aus rechtlicher Sicht können Sie aber persönliche Gegenstände mit ausschließlich ideellem Wert (z.B. Fotoalben) in der Regel behalten, sofern kein wirtschaftlicher Wert besteht. Verderbliche Lebensmittel dürfen Sie entsorgen.
4. Stromvertrag und andere Versorgungsverträge
Wenn Sie das Erbe ausschlagen, können Sie bestehende Verträge Ihrer Mutter nicht kündigen oder übernehmen. Sie können aber mit dem Stromanbieter einen neuen Vertrag auf Ihren Namen abschließen, sobald Sie als Mieter auftreten. Es empfiehlt sich, dem Stromanbieter den Todesfall mitzuteilen und einen neuen Vertrag auf Ihren Namen zu beantragen. Die Anbieter sind in solchen Fällen meist kooperativ, da sie weiterhin einen Vertragspartner benötigen.
5. Das Auto – Eigentumsverhältnisse
Das Auto gehört demjenigen, der im Kaufvertrag als Käufer steht. Da Sie das Auto gekauft haben und der Kaufvertrag auf Ihren Namen läuft, sind Sie Eigentümer des Fahrzeugs, auch wenn es auf Ihre Mutter zugelassen war. Die Zulassung ist lediglich eine verwaltungsrechtliche Maßnahme und sagt nichts über das Eigentum aus. Sie können das Auto ummelden, sobald Sie die Zulassungsstelle über den Todesfall informiert haben.
Zusammenfassung:
- Sie können in der Wohnung bleiben, da Sie Mieter sind.
- Die Übernahme von Beerdigungskosten und Krankenhausrechnungen ist keine Annahme des Erbes.
- Hausrat dürfen Sie nach Ausschlagung des Erbes nicht einfach an sich nehmen oder entsorgen.
- Sie können einen neuen Stromvertrag auf Ihren Namen abschließen.
- Das Auto gehört Ihnen, da Sie der Käufer sind, unabhängig von der Zulassung auf Ihre Mutter.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen