Geldschenkungen während der Ehe

24. Juli 2011 09:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Ich bin seit September 2009 im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Wir haben uns getrennt, das Trennungsjahr ist noch nicht abgelaufen. Die Scheidung soll voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten realisiert werden.
Ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese wird teilweise aus Eigenkapital und teilweise durch Zuwendungen meiner Eltern und meiner Großmutter finanziert. Kredite werden nicht beanprucht.
Das Eigenkapital war bei Beginn der Ehe schon vorhanden.

Meine Fragen sind nun:
Bin ich verpflichtet meinem Mann im Rahmen einer Scheidung einen Ausgleich für die Zuwendungen meiner Familie bzw. mein Kapital zu zahlen?
Könnten mir durch den Grundstückserwerb bei einer Scheidung sonstige finanzielle Nachteile entstehen?
24. Juli 2011 | 09:34

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu veschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Dies vorausgeschickt, gehe ich auf Ihre Fragen wie folgt ein:

Der Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Zu diesem Zeitpunkt wird Ihr Endvermögen ermittelt. Wenn Sie die Wohnung also noch vor Einreichung des Scheidungsantrages kaufen, ist der Wert der Wohnung in Ihr Endvermögen einzustellen.

Hiervon abzuziehen ist das Anfangsvermögen, also Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Ebenfalls zählen zum Anfangsvermögen, Schenkungen und Erbschaften, die nur an einen Ehegatten gerichtet sind. Ihr Eigenkapital, als auch die Schenkungen würden wiederum vom Endvermögen abzuziehen sein, so dass aufgrund Ihrer Schilderung kein Zugewinn erwitschaftet wurde und somit auch keine Ausgleichszahlung an Ihren Ehemann erfolgen muss.

Eine Ausgleichung für die Zuwendungen Ihrer Familie an Sie habe Sie an Ihren Ehemann keinefalls zu leisten.

Wichtig ist allerdings, dass Sie das Anfangsvermögen nachweisen müssen. Sie müssen also Nachweise über Ihren Vermögensstand zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhalten und müssen auch die Schenkungen nachweisen können. Hier empfiehlt es sich eine schriftliche Erklärung mit den Schenkern abzufassen.

Weitere Nachteile hat der Erwerb der Immobiie nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

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