3. Januar 2025
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11:35
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
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E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Option 1 ist in der Tat kritisch, da auch Prüfungsaufgaben urheberrechtlich geschützt sein können und dann eine Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe nur mit Einwilligung des Rechteinhabers zulässig wäre.
Option 2 halte ich dagegen für unproblematisch. Denn der Urheberrechtsschutz betrifft nur die konkrete Umsetzung, also die konkrete Darstellung und Formulierung der Aufgabe und des Lösungsweges. Für die Idee an sich und die korrekte Berechnung der Lösung gibt es aber keinen exklusiven Urheberrechtsschutz.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking