17. November 2022
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14:44
Antwort
vonRechtsanwalt Volkan Ulukaya
Goethestrasse 21
60313 Frankfurt am Main
Tel: 069 2100 5480
Web: https://www.rvu-arbeitsrecht.de/
E-Mail: kanzlei@rvu-arbeitsrecht.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich und in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie sich eine Stellenbeschreibung geben lassen. Sie haben gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 des Nachweisgesetzes (NachweisG) zumindest Anspruch auf eine kurze Beschreibung der Tätigkeiten. Ausserdem muss der Arbeitgeber Ihnen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachweisG die Zusammensetzung des Gehalts mitteilen.
Wenn Sie mit dem Gehalt nicht einverstanden sind, könnten Sie hier nachverhandeln. Sofern der Arbeitgeber keine zwingenden betrieblichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen (z.B. in Form einer allg. Gehaltsstruktur) beachten muss, gilt auch hier die Vertragsfreiheit. Sie müssen die Änderung also nicht akzeptieren, wenn Sie nicht einverstanden sind. Allerdings muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Arbeitgeber Sie im Zweifel auf diese Stelle zwangsweise versetzen lassen kann. Auch eine Änderungskündigung ist möglich. Ob die Versetzung oder die Änderungskündigung dann rechtens ist, kommt immer auf den Einzelfall an. Dies müsste dann detaillierter geprüft werden, wenn es soweit ist.
Übrigens: sofern Sie auf Ihrer neuen Arbeitsstelle erneut überlastet sind/werden, sollten Sie eine Überlastungsanzeige schreiben. Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, sollten Sie diesen kontaktieren und auch dort um Unterstützung bitten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bitte beachten Sie, dass eine Erstberatung keine umfassende Rechtsberatung darstellt, sondern Ihnen lediglich einen ersten Überblick über die Rechtslage verschaffen soll. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Über eine Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Ulukaya
Rechtsanwalt Volkan Ulukaya
Fachanwalt für Arbeitsrecht