Gehalt auf Konto des Kollegen überweisen

| 18. November 2021 13:47 |
Preis: 38,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


15:55
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gern mein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen, das eines Kollegen.
Spricht hier rechtlich etwas dagegen?

Bei mir und dem Kollegen findet TVÖD VKA Anwendung.

Ich habe die Befürchtung, dass der Kollege dan in eine andere Lohngruppe höhergestuft wird und entsprechend der Lohntabelle höhrere Steuern zahlen muss.

Generell verweigern kann man das Gehalt nicht?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Viele Grüße
18. November 2021 | 14:14

Antwort

von


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Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach § 24 TVÖD ist das Gehalt [i]auf ein von der/dem Beschäftigten benanntes Konto[/i] zu zahlen. Es muss nicht zwingend ein eigenes Konto sein. Daher kann grundsätzlich eine Überweisung auf das Konto eines Dritten erfolgen.

Die steuerliche Behandlung des Kollegen ändert sich dadurch nicht, weil die Überweisung ja kein Gehalt des Kollegen ist, sondern eine ihm nicht gehörende und damit auch nicht zurechenbare Leistung darstellt.

Da ich Ihre Motivationslage nicht kenne, möchte ich Sie auf mögliche Gefahren eines solchen Vorgehens hinweisen.

Es bestehen sowohl für Sie als auch für den Kollegen abestimmte Risiken. Erfolgt die Umleitung beispielsweise, um Pfändungsgläubiger zu benachteiligen, kann eine Strafbarkeit wegen Vollstreckungsvereitelung, § 288 StGB gegeben sein, zu der der Kollege ggf Beihilfe leisten würde.

Sofern das Ganze im Rahmen eines Insolvenzverfahrens läuft, ist die Restschuldbefreiung gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 18. November 2021 | 15:55

Vielen Dank für die Antwort.
Nein darum geht es nicht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. November 2021 | 15:55

Dann ist ja gut.

Bewertung des Fragestellers 18. November 2021 | 15:55

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