2. April 2008
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12:55
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Nach der Vereinbarung im Kaufvertrag enthält der Kaufpreis u.a. etwaige Vermessungskosten.
Müsste nunmehr der Käufer die vom Katasteramt festgesetzten Kosten begleichen, hätte dieser praktisch die Vermessungskosten zweimal bezahlt. Das widerspräche der kaufvertraglichen Regelung.
Vor diesem Hintergrund haben Sie die Vermessungskosten auch zu übernehmen bzw. den festgesetzten Betrag an den Käufer zu überweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
K. Roth
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