Gartenzaun als Bestandteil der Mietsache

27. Februar 2022 21:42 |
Preis: 70,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,
als Vermieter stellt sich mir folgendes Problem:
der Gartenzaun des von mir vermieteten Grundstücks ist durch einen Sturm beschädigt worden.
Muss ich als Vermieter diesen ersetzen, oder kann ich die Reste entsorgen, ohne einen neuen Zaun ziehen zu müssen, wie es der Mieter verlangt.

Im Mietvertrag steht dazu nur drin, dass der Garten vermietet, also Mietsache ist.
Weiteres ist dazu nicht festgehalten.
Ist dann der Zaun damit automatisch auch Gegenstand des Mietvertrages geworden bzw. gehört er zur Mietsache oder nicht?

Vielen Dank
27. Februar 2022 | 22:38

Antwort

von


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Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Zaun gehört, auch wenn er im Mietvertrag nicht explizit aufgeführt ist, zur Mietsache.

Tritt ein Schaden an der Mietsache ein, müssen Sie als Vermieter den Schaden beseitigen.

Das folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB.


2.

Der Mieter hat also Recht, wenn er einen neuen Zaun bzw. eine Reparatur des beschädigten Zauns verlangt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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