Gartenpacht Vertragsrecht
| 21. Juli 2021 12:15
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Preis:
48,00 €
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich bin seit August 2012 Unter-Pächter eines ca. 400 qm großen Garten. Pächter der Gartenanlage ist der Kaninchen-Zuchtverein. Eigentümer ist die Stadt Frankfurt/M. Die erste Vorsitzende des Vereins hat aus gesundheitlichen Gründen viele Aufgaben dem zweiten Vorsitzenden überlassen. Dieser geht, meiner Meinung nach, in der Ausführung seiner Aufgaben unprofessionell und ungesetzlich vor.
Hier meine Darstellung:
Seit einigen Jahren gibt es Frostprobleme mit der oberirdischen Wasserleitung welche mein und weitere Grundstücke mit Wasser versorgt. Ich erkenne an das er sich aufrichtig bemüht jedes Jahr die Wasserversorgung wieder herzustellen. Leider ziemlich unprofessionell, und mit dem Hinweis der Verein habe zu wenig Geld.
Mein Problem ist aber ein anderes.
Für seine Arbeit an der Wasserleitung benötigt er Zugang zu meinem sonst verschlossenen Garten. Ich habe ihm zugesagt wenn er mich anruft bin ich, wenn es mir möglich ist, in weniger als 30 Minuten vor Ort. Ich wohne nur 300 Meter vom Garten entfernt. Besser noch, er ruft mich am Vortag seiner Arbeiten an. Somit wäre sichergestellt das ein Zugang immer möglich ist. Leider hält er sich nicht daran. Vor ca. 2 1/2 Jahren hat er, ohne mich zu informieren, den Maschendrahtzaun aufgeschnitten um von außerhalb an der Wasserleitung welche innerhalb meines Garten verläuft zu arbeiten. Das Loch wurde zu keiner Zeit von ihm wieder fachmännisch verschlossen, so das z.B. ein fremder Hund Einlass fand und meine Frau sehr erschreckte.
Nun am 19.07.2021 hat er, ohne mich vorher zu informieren, wieder den Maschendrahtzaun an anderer Stelle aufgeschnitten um zwar von außerhalb (körperlich) aber innerhalb meines Grundstückes Plastikrohre zu verlegen. Das Zaunloch wurde äußerst unprofessionell abgedichtet.
Nun meine Frage an Sie:
1.) Der Zaun ist Eigentum der Stadt Ffm. und wie üblich sollte man doch mit fremden Eigentum rücksichtsvoll umgehen und nicht vorsätzlich, vielleicht aus Bequemlichkeit, schädigen. Eine Information meiner Person bezüglich der Arbeiten fand nicht statt.
2.) Darf der zweite Vorsitzende ohne mein Einverständnis über das von mir gepachtete Grundstück nach seinem Gutdünken verfügen und tätig werden? Ausgenommen natürlich wenn Gefahr droht. Das aber war und ist nicht der Fall.
Kurzer Hinweis: Beim ersten mal vor ca. 2 1/2 Jahren habe ich über dieses Verhalten hinweg gesehen. Jetzt im Wiederholungsfalle möchte ich gerne für die Zukunft, was meinen Garten betrifft, Grenzen zeigen.