Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Ein Garantiefall wäre nur dann vorhanden, wenn das Festbeacken der Bremsen einen Mangel darstellen würde. Gleiches gilt übrigens für die gesetzliche Gewährleistung.
Leider spricht der erste Anschein tatsächlich für ein wetterbedingtes Phänomen, so dass die Herstellermeinung nicht gänzlich abwegig ist. Sie müssten, bspw. durch einen Sachverständigen beweisen, dass es sich bei dem bestehenden Problem um einen Mangel handelt. Nur dann wäre der Hersteller einstandspflichtig.
Eine grundsätzliche Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines solchen Problemes gibt es nicht.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Ein Garantiefall wäre nur dann vorhanden, wenn das Festbeacken der Bremsen einen Mangel darstellen würde. Gleiches gilt übrigens für die gesetzliche Gewährleistung.
Leider spricht der erste Anschein tatsächlich für ein wetterbedingtes Phänomen, so dass die Herstellermeinung nicht gänzlich abwegig ist. Sie müssten, bspw. durch einen Sachverständigen beweisen, dass es sich bei dem bestehenden Problem um einen Mangel handelt. Nur dann wäre der Hersteller einstandspflichtig.
Eine grundsätzliche Hinweispflicht auf die Möglichkeit eines solchen Problemes gibt es nicht.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne für Ergänzungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht