5. August 2025
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21:35
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
In solchen Fällen sind Sie nach deutschem Recht berechtigt, weitere Schritte einzuleiten. Zunächst sollten Sie dem Hersteller schriftlich mitteilen, dass Sie, nachdem die gesetzte Frist erfolglos verstrichen ist, vom Garantievertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Sie können nun entweder auf Lieferung eines neuen, mangelfreien Geräts bestehen oder den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen, sofern eine Reparatur oder ein Austausch endgültig verweigert oder unmöglich ist. Es empfiehlt sich, diese Mitteilung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang zu dokumentieren.
Parallel ist es sinnvoll, die Verbraucherzentrale einzuschalten und eine Beschwerde einzureichen, was oft zu einer schnelleren Reaktion des Herstellers führt. Sollte dies ebenfalls erfolglos bleiben, können Sie gerichtliche Schritte einleiten und Ihre Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen sollte vorab die Deckungszusage eingeholt werden.
Für die Beweisführung ist es wichtig, alle bisherigen E-Mails, Antworten des Supports sowie Ihre Fristsetzungen lückenlos zu dokumentieren und aufzubewahren. Der Hersteller befindet sich durch die ausbleibende Reaktion nach Fristsetzung in Verzug, sodass Sie ab sofort weitere Rechte geltend machen können.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!