19. Februar 2019
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21:42
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie können den Nachbarn leider nicht zwingen, die Fußbodenheizung erneuern zu lassen. Sie können ihm nur gerichtlich untersagen lassen, Wasser durch die Decke in Ihre Wohnung sickern zu lassen. Ob er das durch Erneuern oder durch Abschalten der Fußbodenheizung oder auf ganz anderem Wege erreicht, ist dem Nachbarn zu überlassen.
Sie erreichen das durch eine sogenannte Unterlassungsklage. Diese ist beim örtlichen Amtsgericht einzureichen. Sollte es plötzlich wieder ein aktuelles Leck geben, können Sie beim örtlichen Amtsgericht auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt