28. Juli 2020
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19:41
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich sehe auch keinen Zusammenhang zwischen den Eintragungen, dem Interesse des Arbeitgebers an einem Führungszeugnis und Ihrer Tätigkeit.
Daher besteht schon deshalb keine Veranlassung, dass Sie das Führungszeugnis vorlegen müssen.
Erst recht nicht, wenn am 31.07.der letzte Arbeitstag ist.
Denn damit ist das Arbeitsverhältnis beendet, sodass dann überhaupt kein Interesse des Arbeitgebers mehr gesehen werden kann, so ein Führungszeugnis zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
28. Juli 2020 | 19:50
Vielen Dank, das klingt super.
Dass im Vertrag steht ich hätte es innerhalb 3 Monate abgeben müssen und dass ich gesagt hatte es gibt keinen Eintrag, könnte dies Konsequenzen nach sich ziehen, oder kann der Arbeitgeber hier nichts mehr machen und ich kann beruhigt sein?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Juli 2020 | 20:10
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie können beruhigt sein.
Der Arbeitgeber kann nicht nachträglich irgendwelche Konsequenzen gegen Sie erheben.
Aufgrund der Vertragsbeendigung ist da nichts zu befürchten .
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle