Fristüberschreitung Steuererklärung durch fehlende Nebenkostenabrechnung

| 26. Mai 2011 21:12 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe zum 31.03.2011 eine doppelte Haushaltsführung aufgegeben, deren Kosten ich als Freibetrag eingetragen hatte. Auf Anfrage teilte mir der Vermieter mit, dass die entsprechende Endabrechnung erst im nächsten Jahr erfolgt. Demzufolge wäre ich trotz einer schon gewährten Fristverlängerung durch das Finanzamt bis 30.09. nicht in der Lage, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen.

Welche Möglichkeiten habe ich, fristgerecht eine Steuererklärung incl. Nebenkosten der DHHF einzureichen?
26. Mai 2011 | 21:39

Antwort

von


(417)
Kurfürstendamm 167-168
10707 Berlin
Tel: 030 577 057 75
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E-Mail: info@kanzlei-grueneberg.de
Sehr geehrter Fragesteller:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Entscheidend ist nicht, ob die doppelte Haushaltsführung noch vorliegt, sondern welchem Veranlagungszeitraum die Nebenkosten zuzuordnen sind.

Hier anwendbar ist § 11 Abs. 2 S. 1 EStG:

"Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind".

Nachzahlungen sind grundsätzlich erst im Zuflusszeitpunkt zu erfassen. Die schon zugeflossenen Vorauszahlung sind entsprechend in dem Jahr des Zuflusses abzusetzen.

Fazit: Sie sollten die Vorauszahlungen schon in diesem Jahr geltend machen. Etwaige Nachzahlungen bzw. Gutschriften im Jahr des Zu- bzw. Abflusses.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.



Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2011 | 22:00

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