Fremde freilaufende Hühner

| 12. Mai 2013 17:15 |
Preis: 52€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Zusammenfassung

Muss man selbst einen Zaun bauen, um zu verhindern, dass frei laufende Hühner des Nachbars auf meinem Grundstück kommen, oder hat man Ansprüche, dass der Nachbar dies verhindert?

Grundsätzlich ist der Tierhalter, in diesem Fall der Nachbar, dafür verantwortlich, dass seine Tiere nicht auf das Grundstück anderer gelangen und dort Schäden oder Belästigungen verursachen, tut er dies nicht, hat man einen Unterlassungsanspruch.

Wir wohnen auf einem kleinen Dorf in Baden Württemberg. Unser Haus liegt im dörflichen Mischgebiet, unser Grundstück grenzt an ein Wohngebiet. Unser Nachbar, dessen Haus im Wohngebiet liegt, hält mehrere freilaufende Hühner. Die Hühner werden auf einem Grundstück gehalten, welches der Gemeinde gehört und das unser Nachbar nutzt. Dieses Grundstück grenzt sowohl an unser Grundstück, als auch an das unseres Nachbarn. Er hat dieses Grundstück teilweise eingezäunt, aber nicht zu unserem Grundstück hin.
Die freilaufenden Hühner sind nun ständig ungehindert bei uns auf dem Grundstück, scharren hier herum und hinterlassen ihre Exkremente.
Wir haben bereits das Bürgermeisteramt, als Besitzer des Grundstückes, eingeschaltet, das bis jetzt nichts unternommen hat. Die Hühner sind immer noch bei uns und ruinieren unseren Garten.
Wir haben nichts gegen die Hühnerhaltung unseres Nachbarn, wir wollen die Hühner nur nicht auf unserem Grundstück und sehen auch nicht ein, dass wir einen Zaun bauen müssen.
Nachdem wohl Gespräche nichts bringen, welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für uns?
Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für die Anfrage. Vorweg möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum dafür gedacht ist, einen ersten Eindruck zu der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Teilen des Sachverhalts kann es durchaus zu einer anderen rechtlichen Beurteilung kommen.

Selbstverständlich müssen Sie nicht hinnehmen, dass die Hühner Ihres Nachbarn auf Ihrem Grundstück sind und dieses verunreinigen. Nach § 903 BGB haben Sie als Eigentümer das Recht, andere von jeder Einwirkung auf Ihr Eigentum ausschließen. Ihr Nachbar hat als Eigentümer der Hühner dafür Sorge zu tragen, dass diese Ihr Grundstück nicht verunreinigen. Sie können daher von dem Nachbarn verlangen, dass er entsprechende Vorkehrungen trifft. Dies ergibt sich bereits aus § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser lautet: "Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen." Der Nachbar selbst wäre danach verpflichtet, die Hühner einzuzäunen, er könnte jedoch auch andere Maßnahmen ergreifen.

Sie sollten Ihren Nachbarn noch einmal schriftlich und nachweisbar durch Einschreiben oder Übergabe durch Boten auffordern, dafür zu sorgen, dass die Hühner nicht mehr auf Ihr Grundstück gelangen können und ihm hierfür eine letzte Frist von längstens 2 Wochen setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sollten Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Der Nachbar wäre dann auch verpflichtet, die Ihnen entstehenden Anwaltskosten zu ersetzen.

Gern bin auch ich bereit, Sie in dieser Sache weiter zu vertreten. Wenden Sie sich bei Bedarf über meine Kontaktdaten an mich.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und noch einen schönen Sonntag!


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Bellmann, Rechtsanwältin
Bewertung des Fragestellers 14. Mai 2013 | 09:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Kompetent und effizient!"