Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt der Freibetrag pro Elternteil. Sollte die erste Immobilie Ihnen von Ihrem verstorbenen Vater geschenkt worden sein, so könnte Ihnen nun Ihre Mutter die andere Immobilie schenken, ohne das der Freibetrag aus der ersten Schenkung eine Rolle spielt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Strick,
vielleicht war meine Schilderung nicht präzise genug, jedenfalls ist meine Frage noch nicht beantwortet.
Bei der Schenkung der Immobilie in 2014 handelte es sich um eine Schenkung aus dem GEMEINSAMEN Besitz meiner Eltern - die Schenkung kam weder alleine von meinem Vater noch alleine von meiner Mutter, wie Sie vermuten.
Deshalb die Frage, wie es sich mit einer Schenkung seitens meiner Mutter in 2016 verhielte. Ist es nicht möglicherweise so, dass die Schenkung in 2014 hälftig meiner Mutter zugerechnet wird (380.000 durch zwei = 190.000) und sie mir somit in 2016 nur noch 210.000 (400.000 - 190.000) steuerfrei schenken kann?
Ich hoffe Sie können mir hier als fachlicher Experte weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
dies konnte ich leider aus Ihrer Frage nicht entnehmen.
Leider haben Sie mit Ihrer Vermutung Recht. Die Schenkung aus dem Jahre 2014 verteilt sich hälftig auf Ihren Vater und Ihre Mutter. Somit kann Ihnen Ihre Mutter nur noch 210.000 Euro steuerfrei schenken, bis zum Ablauf der 10 Jahresfrist im Jahr 2024.
Möglicherweise könnten Sie den Wert der Schenkung über ein Nießbrauch- oder Wohnrecht zu Gunsten Ihrer Mutter schmälern.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Strick
Rechtsanwalt