Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist die sofortige Schadensanzeige bei den meisten Versicherungen dieser Art vorgeschrieben.
Ob dies in Ihrem Fall auch so ist, lässt sich schlussendlich nur mit Hilfe der jeweiligen Vertragsbedingungen beantworten. Diese müssen Ihnen rechtlich bereits beim Online-Abschluss vorgelegen haben.
Maßgeblich wäre also dasjenige, dass Sie beim Abschluss des Vertrages akzeptiert haben- dazu kann auch die sofortige Meldung gehören.
Teilt Ihnen ein Mitarbeiter Gegenteiliges mit, so wäre dies zwar dem Konzern zuzurechnen, doch liegt hier eine Beweislast bei Ihnen. Können Sie das nicht beweisen oder zumindest den Mitarbeiter benennen, sieht es eher schlecht aus. Möglich wäre dann allenfalls, ggf. mit anwaltlicher Hilfe an die Kulanz zu apellieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist die sofortige Schadensanzeige bei den meisten Versicherungen dieser Art vorgeschrieben.
Ob dies in Ihrem Fall auch so ist, lässt sich schlussendlich nur mit Hilfe der jeweiligen Vertragsbedingungen beantworten. Diese müssen Ihnen rechtlich bereits beim Online-Abschluss vorgelegen haben.
Maßgeblich wäre also dasjenige, dass Sie beim Abschluss des Vertrages akzeptiert haben- dazu kann auch die sofortige Meldung gehören.
Teilt Ihnen ein Mitarbeiter Gegenteiliges mit, so wäre dies zwar dem Konzern zuzurechnen, doch liegt hier eine Beweislast bei Ihnen. Können Sie das nicht beweisen oder zumindest den Mitarbeiter benennen, sieht es eher schlecht aus. Möglich wäre dann allenfalls, ggf. mit anwaltlicher Hilfe an die Kulanz zu apellieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen