Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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bei einem Staffelmietvertrag sind die Mieterhöhungen bereits im Voraus vertraglich festgelegt. Solange die Staffelmiete die gesetzlichen Vorgaben einhält, insbesondere die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschreitet, ist sie grundsätzlich zulässig. In München kann jedoch eine Kappungsgrenze von 15 % gelten, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.
Zu den Mängeln: Sie haben das Recht, Mängel dem Vermieter schriftlich anzuzeigen und eine Frist zur Beseitigung zu setzen. Bei erheblichen Mängeln, die den Wohnwert mindern, könnten Sie eine Mietminderung geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Beispielsweise kann eine unzureichende Heizung oder Schimmelbildung eine Mietminderung rechtfertigen.
Da die Mängel bereits bei Einzug bestanden, könnten Sie auch versuchen, mit dem Vermieter über die Staffelmiete zu verhandeln. Eine einvernehmliche Lösung wäre ideal, um die Miete nicht zu erhöhen, bis die Mängel behoben sind.
Es wäre ratsam, alle Mängel und deren Behebung schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Sehr geehrter RA Schulze,
Danke für die schnelle Antwort.
Gerne würde ich das Thema mit der Kappungsgrenze von Ihnen prüfen lassen oder welche Wege gibt es noch dieses zu prüfen? Über die Stadt? Es wäre eilig da ich ja zum 1.11. schon die Erhöhung hätte.
Ich werde den Mangel im Keller erst mal als Grund nehmen die Mieterhöhung solange auszusetzen, bis das behoben ist und auch die Kosten die ich bisher hatte aufzählen.
MFG
Iris Gabriel
bei einem Staffelmietvertrag sind die Mieterhöhungen bereits im Voraus vertraglich festgelegt. Solange die Staffelmiete die gesetzlichen Vorgaben einhält, insbesondere die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschreitet, ist sie grundsätzlich zulässig. In München kann jedoch eine Kappungsgrenze von 15 % gelten, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.
Guten Tag, ich fand eben eine Quelle die besagt, es sind 15%. Sie können das hier nachlesen.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/geaenderte-kappungsgrenze-fuer-muenchen-in-kraft_258_178554.html#:~:text=Die%20Kappungsgrenze%20f%C3%BCr%20Mieterh%C3%B6hungen%20in,h%C3%B6chstens%20um%2015%20Prozent%20steigen.
https://www.mieterverein-muenchen.de/21-prozent-erhoehung-schock-fuer-muenchner-mieterinnen/
Das müsste ihnen bereits die nötige Information geben.
VG Schulze