Frage zu Staffelmiete

20. Oktober 2024 11:50 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


19:33
Sehr geehrter Experte,

ich bin am 1.11.2023 in meine Mietwohnung 37 qm / EG eingezogen. (München-West).
Haus von 1955.

Staffelmiete:
Grundmiete 720 €, Nebenkosten 130 €, 850 € warm Miete aktuell

ab 1.11.2024 - 750 € kalt / 880 €
ab 1.11.2025 - 770 € kalt / 900 €
ab 1.11.2026 - 790 € kalt / 920 €

Meine Frage ist, ob das so in Ordnung ist? Kann ich verhandeln wenn Mängel vorhanden sind?
Meine Vormieterin war nur 1 Jahr hier und als ich eingezogen bin wurde die Miete gleich erhöht und nach 1 Jahr schon wieder? Generell möchte ich nicht über die 880 € kommen bzw. dieses Jahr noch keine Erhöhung tragen.

Gründe:

Es zeigen sich schon schnell die ersten Mängel:

-Wohnung kalt, Heizung zu schwach
-Defekte Klospülung - wurde repariert, 3 x Besuch notwendig
-Defekte Wasseruhr - wurde repariert mit Umbau, 3 x Besuch notwendig
-Kühlschrank kaputt - musste neuen kaufen, ca. 400 €
-Keller: Dämmung an der Decke löst sich auf / Ameisen im Keller - bisher noch nicht beseitigt worden
-ich kann im Keller keine Wäsche aufhängen, muss dies in der Wohnung tun
-Wohnung leicht feucht, leichte Schimmelbildung Fenster - ich muss Luftentfeuchter aufstellen, auf eigene Kosten
-Hellhöriges Haus, Nachbarswand zu dünn, Holztreppen im Haus

Danke für Auskunft

MFG
Gabriel
20. Oktober 2024 | 12:50

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Sehr geehrter Gabriel,



bei einem Staffelmietvertrag sind die Mieterhöhungen bereits im Voraus vertraglich festgelegt. Solange die Staffelmiete die gesetzlichen Vorgaben einhält, insbesondere die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschreitet, ist sie grundsätzlich zulässig. In München kann jedoch eine Kappungsgrenze von 15 % gelten, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.



Zu den Mängeln: Sie haben das Recht, Mängel dem Vermieter schriftlich anzuzeigen und eine Frist zur Beseitigung zu setzen. Bei erheblichen Mängeln, die den Wohnwert mindern, könnten Sie eine Mietminderung geltend machen. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. Beispielsweise kann eine unzureichende Heizung oder Schimmelbildung eine Mietminderung rechtfertigen.



Da die Mängel bereits bei Einzug bestanden, könnten Sie auch versuchen, mit dem Vermieter über die Staffelmiete zu verhandeln. Eine einvernehmliche Lösung wäre ideal, um die Miete nicht zu erhöhen, bis die Mängel behoben sind.



Es wäre ratsam, alle Mängel und deren Behebung schriftlich zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Rückfrage vom Fragesteller 20. Oktober 2024 | 16:28

Sehr geehrter RA Schulze,

Danke für die schnelle Antwort.

Gerne würde ich das Thema mit der Kappungsgrenze von Ihnen prüfen lassen oder welche Wege gibt es noch dieses zu prüfen? Über die Stadt? Es wäre eilig da ich ja zum 1.11. schon die Erhöhung hätte.

Ich werde den Mangel im Keller erst mal als Grund nehmen die Mieterhöhung solange auszusetzen, bis das behoben ist und auch die Kosten die ich bisher hatte aufzählen.

MFG
Iris Gabriel

bei einem Staffelmietvertrag sind die Mieterhöhungen bereits im Voraus vertraglich festgelegt. Solange die Staffelmiete die gesetzlichen Vorgaben einhält, insbesondere die Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren nicht überschreitet, ist sie grundsätzlich zulässig. In München kann jedoch eine Kappungsgrenze von 15 % gelten, wenn die ausreichende Versorgung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Oktober 2024 | 19:33

Guten Tag, ich fand eben eine Quelle die besagt, es sind 15%. Sie können das hier nachlesen.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/geaenderte-kappungsgrenze-fuer-muenchen-in-kraft_258_178554.html#:~:text=Die%20Kappungsgrenze%20f%C3%BCr%20Mieterh%C3%B6hungen%20in,h%C3%B6chstens%20um%2015%20Prozent%20steigen.

https://www.mieterverein-muenchen.de/21-prozent-erhoehung-schock-fuer-muenchner-mieterinnen/

Das müsste ihnen bereits die nötige Information geben.
VG Schulze

ANTWORT VON

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