Sehr geehrter Fragesteller,
sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage bezüglich Ihrer Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2005.
Zunächst einmal können Sie die einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen auch im Nachhinein noch korrigieren, solange Sie die Jahreserklärung nicht abgegeben haben.
Sie müssen jedoch die einzelnen monatlichen Voranmeldungen quasi neu einreichen und mit der Kennziffer 1 auf dem jeweiligen Formular als korrigierte Meldung kennzeichnen.
Dadurch machen Sie dem Finanzamt gegenüber deutlich, dass Sie Ihre Voranmeldungen korrigieren wollen.
Hierbei müssen Sie aber vorher genau schauen, in welchen Monaten Sie Geld in Ihr Unternehmen reingeschossen haben, um dann den jeweiligen MOnat zu korrigieren.
Sie müssen hier jedoch mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. Da Sie nun aber nachweisen können, dass Sie private Einlagengetätigt haben, dürfte das kein Problem darstellen.
Sie können die korrigierten Voranmeldungen über das Elster- Programm des Finanzamtes selber bequem am PC ausfüllen und per Internet dem Finanzamt zukommen lassen. Ansonsten müssen Sie sich die Voranmeldungsformulare beim Finanzamt besorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt
sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage bezüglich Ihrer Umsatzsteuererklärungen für das Jahr 2005.
Zunächst einmal können Sie die einzelnen Umsatzsteuervoranmeldungen auch im Nachhinein noch korrigieren, solange Sie die Jahreserklärung nicht abgegeben haben.
Sie müssen jedoch die einzelnen monatlichen Voranmeldungen quasi neu einreichen und mit der Kennziffer 1 auf dem jeweiligen Formular als korrigierte Meldung kennzeichnen.
Dadurch machen Sie dem Finanzamt gegenüber deutlich, dass Sie Ihre Voranmeldungen korrigieren wollen.
Hierbei müssen Sie aber vorher genau schauen, in welchen Monaten Sie Geld in Ihr Unternehmen reingeschossen haben, um dann den jeweiligen MOnat zu korrigieren.
Sie müssen hier jedoch mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. Da Sie nun aber nachweisen können, dass Sie private Einlagengetätigt haben, dürfte das kein Problem darstellen.
Sie können die korrigierten Voranmeldungen über das Elster- Programm des Finanzamtes selber bequem am PC ausfüllen und per Internet dem Finanzamt zukommen lassen. Ansonsten müssen Sie sich die Voranmeldungsformulare beim Finanzamt besorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Honsel
Rechtsanwalt