Fototausch

28. Juni 2010 08:35 |
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Strafrecht


Beantwortet von


08:53
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage. Ich (23,m) habe in einem öffentlichen Chat mit einem Mädchen (17) gechattet und haben dann unsere MSN Adressen getauscht und dann über einen Instant Messanger weiter gechattet. Ich habe sie gefragt wodrauf Sie Lust habe und sie hat geschrieben auf Pictausch von ganz jungen Girls. Ich bin darauf nicht weiter eingegangen und habe sie gefragt ob sie nicht Bilder von sich hat. Sie hat das bejaht und daraufhin haben wir zwei ganz normale Fotos miteinander getauscht. Daraufhin habe ich neugierig wie ich bin gefragt, wie alt die ganz jungen Girls denn sein sollten und sie hat mir geantwortet so ab 10 Jahren. Ich habe darauf geantwortet, dass ich soetwas nicht habe und sie hat den Chat dann sofort beendet.

Meine Frage ist nun,ob ich mich strafbar gemacht habe!? Ich habe echt Angst. Ich hatte auch nie vor Bilder von 10Jährigen Mädchen zu tauschen und habe ja nur gefragt wie alt die denn sein sollten und habe daraufhin auch sofort geschrieben das ich solche nicht habe. Weiterhin hat war ja auch nicht die Rede von obszönen Bildern oder so, da sie ja geschrieben hat Pictausch und das kann ja alles bedeuten. Meine Hauptfrage ist nun ob ich mich strafbar gemacht habe.

Freundliche Grße
28. Juni 2010 | 08:44

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

hier haben Sie sich nicht strafbar gemacht.

Das durchgeführte Tauschen der Fotos ist nicht zu beanstanden.

Auch Ihre Anfrage bezüglich der anderen Bilder ist strafrechtlich irrelevant. Denn Sie haben ja nach der Antwort richtigerweise sofort den Chat beendet.

Dann aber ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu erkennen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2010 | 08:49

Vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, ich habe den Chat nicht beendet. Ich habe sie gefragt wie alt die denn sein sollten und sie hat dann eben 10 geschrieben und ich habe direkt geschrieben, dass ich solche Bilder nicht habe und das Mädchen hat direkt danach beendet, als ob sie nur daraufhin auswar. Obwohl ich den Chat nicht beendet habe, habe ich mich trotzdem nicht strafbar gemacht? Ich habe ja sofort geschrieben, dass ich solche Bilder nicht habe. Ich habe nämlich große Angst. Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2010 | 08:53

Sehr geehrter Ratsuchender,

nachdem Sie deutlich gemacht haben, dass Sie solche Bilder nicht besitzen, hat das Mädchen den Chat beendet und Sie diesen auch nicht fortgesetzt, also ebenfalls beendet.

Mit Ihrer Aussage, dass Sie so etwas nicht haben, haben Sie genau richtig gehandelt. Auch, dass Sie dann nach beendigung nicht weiter versucht haben, wieder Kontakt aufzunehmen, war richtig.

Ich kann Sie also nochmals beruhigen: Eine Strafbarkeit Ihrereseit liegt nicht vor.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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