Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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hier haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
Das durchgeführte Tauschen der Fotos ist nicht zu beanstanden.
Auch Ihre Anfrage bezüglich der anderen Bilder ist strafrechtlich irrelevant. Denn Sie haben ja nach der Antwort richtigerweise sofort den Chat beendet.
Dann aber ist ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, ich habe den Chat nicht beendet. Ich habe sie gefragt wie alt die denn sein sollten und sie hat dann eben 10 geschrieben und ich habe direkt geschrieben, dass ich solche Bilder nicht habe und das Mädchen hat direkt danach beendet, als ob sie nur daraufhin auswar. Obwohl ich den Chat nicht beendet habe, habe ich mich trotzdem nicht strafbar gemacht? Ich habe ja sofort geschrieben, dass ich solche Bilder nicht habe. Ich habe nämlich große Angst. Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
nachdem Sie deutlich gemacht haben, dass Sie solche Bilder nicht besitzen, hat das Mädchen den Chat beendet und Sie diesen auch nicht fortgesetzt, also ebenfalls beendet.
Mit Ihrer Aussage, dass Sie so etwas nicht haben, haben Sie genau richtig gehandelt. Auch, dass Sie dann nach beendigung nicht weiter versucht haben, wieder Kontakt aufzunehmen, war richtig.
Ich kann Sie also nochmals beruhigen: Eine Strafbarkeit Ihrereseit liegt nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle