Fotographieren von Baumaßnahmen

| 26. Juli 2007 14:17 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,

wir leben in Rheinland-Pfalz in einer Reihenhaussiedlung und bewohnen selbst ein Reihenmittelhaus. Zur Zeit bauen wir unseren Spitzbogen aus, dazu war es aus statischen Gründen notwendig 4 Eisenträger einzubauen. Besagte Eisenträger wurden aus Gewichtsgründen mit Hilfe eines Kranes durch eines unserer Dachflächenfenster in den Spitzboden gehievt - ohne dabei Luftraum der Nachbarschaft zu benutzen.
Die gesamte Aktion wurde von der Nachbarin aus verschiedenen Winkeln fotographiert (womöglich als späteres Beweismaterial). Muss ich das dulden, darf die Nachbarin den Vorgang fotographieren?

Viele Grüße

Matzelinha

26. Juli 2007 | 14:26

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern von der öffentlichen Straße aus fotografiert worden ist, ist dieses zulässig. Wichtig ist, dass der Standort des Fotografen auf einem öffentlich zugänglichen Platz gewesen ist.

Sollte der Fotograf von seinem Grundstück aus die Bilder gemacht haben, wäre dieses wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht zulässig, zumal es ja nach Ihrer Auffassung auch keinen Grund für eine Beweissicherung gegeben hat, da die Nachbargrundstücke nicht tangiert worden sind.

Daher werden Sie hier, wenn es denn sein muss, in der Tat den Nachbarn auffordern können, dieses zu unterlassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Vielen Dank für die klare und schnelle Auskunft "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5.0

Vielen Dank für die klare und schnelle Auskunft


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht