Forderungen von der Bundesagentur für Arbeit für einen Fall, der 7 Jahre alt ist
| 2. Juli 2017 19:43
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Sozialrecht
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Zusammenfassung
Ist die Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit nach 7 Jahren verjährt?
Ja. Die Verjährungsfrist für die Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit beträgt in der Regel 4 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Erstattungsbescheid unanfechtbar geworden ist. Wurde der Erstattungsbescheid beispielsweise im Jahr 2010 bestandskräftig, wäre die Forderung ab 2015 verjährt, sofern keine verjährungsunterbrechenden Maßnahmen stattgefunden haben.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Inkassobüro der Bundesagentur für Arbeit (BfA) erhielt ich am 26.06.2017 eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 830,12 Euro (inkl. Mahngebühr 4,40 Euro), zahlbar bis zum 10.07.2017. Das letzte mal, das ich dazu aufgefordert wurde diesen Betrag zu bezahlen, war vor ca. 7 Jahren (2010). In dieser Angelegenheit fühle ich mich vom BfA, wie auch vom Jobcenter betrogen.
Der Forderung von der BfA hatte ich 2010 widersprochen, der Widerspruch wurde jedoch abgelehnt. Ob ich darauf noch einmal geantwortet hatte weiß ich leider nicht mehr.
Die Forderung kam dadurch zustande, das ich für eine fünf Monate dauernde Nebentätigkeit insgesamt 1002 Euro erhielt, die Bezahlung dafür jedoch nicht monatlich erfolgte sondern abschließend nach fünf Monaten. Da ich anhand des erwarteten Einkommens schon vorab mit meinem Vater ein monatliches Darlehen über 150 Euro vereinbart hatte, was dem monatlichen Freibetrag entsprach, stand der mir ausgezahlte Lohn aus der Nebentätigkeit zu keiner Zeit vollständig zur Verfügung. Nur so war es mir überhaupt möglich mein monatlich sehr geringes Arbeitslosengeld auf das Niveau von Hartz4 zu bringen.
Als mein Arbeitslosengeld dann zusammen mit meiner Nebentätigkeit ausgelaufen war, musste ich einen Antrag auf Hartz4 stellen. Das Jobcenter hatte mir dabei vollständig den Lohn für die Nebentätigkeit angerechnet und mir das Hartz4 (einschließlich Krankenversicherung) für die kommenden 6 Wochen verweigert.
Kurze Zeit später erhielt ich auch vom BfA ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde das der Verdienst für meine Nebentätigkeit auf die vergangenen 6 Wochen Arbeitslosengeld (einschließlich Krankenversicherung) angerechnet wird und ich die Bezüge aus dieser Zeit zurück zu zahlen hätte.
Keiner der Sachbearbeiter hielt es übrigens für notwendig mich darauf aufmerksam zu machen, das die Möglichkeit bestand mein geringes Arbeitslosengeld mittels Hartz4 über das Jobcenter aufstocken zu lassen.
Um es kurz zu sagen. Erst mit meiner Nebentätigkeit war es mir möglich das sehr geringe Arbeitslosengeld auf knapp über Hartz4 Niveau zu bringen. Der zusätzliche Verdienst wurde mir aber nachträglich doppelt wieder weggenommen, vom Jobcenter durch eine sechswöchige Hartz4 Sperre und vom BfA durch eine Rückzahlungsforderung aller Bezüge der vergangenen sechs Wochen.
Ich sehe zwar auch ein Verschulden auf meiner Seite. Verstehen kann ich es trotzdem nicht, diese harte und ungerechte Vorgehensweise von BfA und Jobcenter, mir jeden verdienten cent abzusprechen und im Endeffekt sogar doppelt zu verrechnen.
Für mich ergeben sich nun folgende Fragen:
1. Ich habe vom BfA seit mindestens 6-7 Jahren kein Schreiben in dieser Angelegenheit erhalten. Ist die Forderung vom BfA somit verjährt?
2. Sollte der Fall verjährt sein. Was müsste ich dem BfA schreiben?
3. Sollte der Fall nicht verjährt sein. Sehen Sie noch irgendwelche Möglichkeiten der Forderung des BfA zu widersprechen?
4. Sollte der Fall nicht verjährt sein. Darf ich als Selbständiger mit geringem Einkommen einen Rechtsberatungsschein für diesen Fall beim Amtsgericht beantragen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen