Förderverein

| 2. April 2009 18:28 |
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Vereinsrecht


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in unter 2 Stunden
Wir sind ein als gemeinnützig anerkannter, im Vereinsregister eingetragener Förderverein.

Auszug aus der Satzung:

§ 2
Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und Erziehung. Dieser Satzungs-zweck wird verwirklicht durch die Förderung und Unterstützung ideeller und materieller Belange der .... KITA .....insbesondere in der Form
a) der Unterstützung der KITA bei der Organisation und Durchführung von Ver-anstaltungen, die mit dem Betrieb des KITA in Zusammenhang stehen.
b) Der Unterstützung der KITA bei der Anschaffung von Sachmitteln, der Durchführung von Baumaßnahmen und anderen Investitionen sowie bei der Deckung der vom Träger der KITA nicht oder auf Grund von Zuschusskürzungen zukünftig nicht mehr übernommenen Betriebs- und Personalkosten.

Träger der KITA ist .... vertreten durch den Kirchenvorstand.
Der Kirchenvorstand erfuhr von der Existenz unseres Förderver-eines.
Der Verein und seine vertretungsberechtigten Vorstandsmit-glieder haben sich nichts zu schulden kommen lassen.
Der Verein allerdings verfolgt das Förderkonzept in erster Linie mit der Einsammlung von Geldspenden.
Nun möchte der Kirchenvorstand, der einen anderen Förderverein anstrebt, unseren Verein
1. aus dem Vereinsregister –notfalls unter gerichtlicher Inanspruchnahme- löschen lassen
2. eine Zusammenarbeit seitens des Kirchenvorstandes wird abgelehnt.

Frage:
1. Wie verhält sich der Verein?
2. Hat der Kirchenvorstand einen Anspruch, die Löschung bzw Auflösung zu verlangen?
3. Wäre evtl durch Umstellung des Vereinszweckes (§ 2) die Angelegenheit sonst zu erledigen.
4. Die Bezeichnung unseres Fördervereins lautet:
Der Verein trägt den Namen:
Förderverein der .....
Kann der Kirchenvorstand eine Namensänderung erzwingen?


Bemerken möchte wir, daß im Vorfeld der Auseinandersetzungen Gespräche zwischen den Verantwortlichen angeboten wurden. Der Kirchenvorstand reagiert hierauf aber nicht

2. April 2009 | 19:19

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1. Wie verhält sich der Verein?

Der Förderverein ist als eingetragener Verein eine selbstständige juristische Person; hier mit dem besonderen Zweck der Förderung der Kita. Sogenannte Fördervereine sind Vereine, dessen Hauptzweck in der Verbindung von finanziell potenten Geldgebern und einem unterfinanzierten gemeinnützigen Projekt besteht.

Somit verfolgt der Verein einen legitimen Zweck und es bestehen keine Gründe, den Verein löschen zu lassen. Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, weshalb der Kirchenvorstand erwägt, den Verein löschen zu wollen, bzw. lapidar formuliert loswerden zu wollen.

Es kann hier nicht als Grund ausreichen, dass der Kirchenvorstand einen anderen Verein als Förderverein heranziehen oder gründen möchte.

Jedenfalls steht hier von dritter Seite nichts zu befürchten. Der Kirchenvorstand kann ohne wichtigen Grund nicht die Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister beantragen bzw. vornehmen lassen.

Von daher sollte natürlich zunächst versucht werden, eine einvernehmliche Lösung mit dem Kirchenvorstand zu erzielen. Auch wenn Sie schreiben, dass erste Versuche fruchtlos verliefen, kann ich Ihnen nur raten, weiter zu versuchen, die Lösung einvernehmlich zu erzielen.

Jedenfalls sollte der Kirchenvorstand begründen, warum er einer weiteren Zusammenarbeit ablehnend gegenübersteht. Vielleicht sollten hier auch die Angestellten der Kita und insbesondere die Eltern der Kinder, die die Kita besuchen, aufgefordert werden, gegen den Kirchenvorstand vorzugehen.

Der Förderverein kommt ja schließlich der Kita, damit den Kindern und somit auch den Eltern zugute. Auch der Kirchenvorstand als Vertreter des Trägers der Kita profitiert doch nur von der Existenz des Fördervereins. Insoweit ist erst recht nicht nachvollziehbar, wie es zu der geschilderten Situation kommen konnte.

2. Hat der Kirchenvorstand einen Anspruch, die Löschung bzw. Auflösung zu verlangen?

Dem rechtsfähigen, also im Vereinsregister eingetragenen Verein wird die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

1. das Gemeinwohl ist durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss gefährdet,

2. der Verein verfolgt satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke oder

3. die Zahl der Vereinsmitglieder sinkt unter drei (3).

Ich sehe hier keinen dieser Gründe. Ich kann Ihrem geschilderten Sachverhalt insoweit jedenfalls keine Tatsachen entnehmen, die einen solchen Grund treffen und damit die Löschung rechtfertigen würden.

Sie schreiben selbst, dass sich die Vorstandsmitglieder des Vereins nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Sie geben an, dass der Kirchenvorstand möglicherweise gegen die Einnahme von Geldspenden ist. Aber gerade dies ist doch aber Sinn und Zweck des Fördervereins. Durch Spenden, die meist in Form von Geldspenden erfolgen, „lebt“ doch der Förderverein.

Ich sehen hierin keinen verwerflichen Zweck. Allerdings sollte insoweit Rücksprache mit dem Kirchenvorstand gehalten werden. Eventuell ergibt sich aus der Satzung der Kita bzw. der Kirche, dass ein Förderverein, der Geldspenden sammelt, nicht zulässig ist. Ob dies dann rechtlich verbindlich ist, steht auf einem anderen Blatt, könnte aber zunächst das geschilderte Verhalten des Kirchenvorstandes erklären.

Allerdings soll der Kirchenvorstand dann mal erklären, wie ohne Spenden durch Geld, der Vereinszweck, nämlich Förderung der Jugendhilfe und Erziehung, erreicht werden soll. Ob es hier ausreichend ist, dies allein durch ideelle Unterstützung zu erreichen, ist zweifelhaft; soll von mir hier aber gar nicht weiter beurteilt werden.

Jedenfalls kann ich Ihnen nur raten, das Gespräch mit dem Kirchenvorstand zu suchen und die Absichten des Fördervereins zu erläutern. Im Gegenzug soll der Kirchenvorstand erläutern, wie er sich vorstellt, dass die Ziele verwirklicht werden können. Man gelangt so bestimmt zu einem vernünftigen Konsens und kann weiteren Streit vermeiden.

Grundsätzlich kann ein Verein sich nur selbst auflösen, durch entsprechende Entscheidung des Vorstandes.

Ansonsten müssen, wie gesagt, besondere Gründe vorliegen, die das Gemeinwohl gefährden. Dann kann von anderer Seite, z.B. durch die Verwaltungsbehörde ein Verbot des Vereins bzw. die Löschung beantragt und erwirkt werden. Solche Gründe sind hier aber nicht ersichtlich; jedenfalls nicht nach dem Geschilderten.

3. Wäre evt. durch Umstellung des Vereinszweckes (§ 2) die Angelegenheit sonst zu erledigen.

Wenn Ihnen daran gelegen ist, die Kita weiter zu fördern und es Ihnen nicht darauf ankommt, den Zweck durch Geldspenden zu verwirklichen, dann ändern Sie den Vereinszweck entsprechend und streichen das Wort „materiell“ in § 2 Punkt 1 b.) der Satzung.

Ansonsten sehe ich hier keine Veranlassung, den Vereinszweck zu ändern.


4. Die Bezeichnung unseres Fördervereins lautet:
Der Verein trägt den Namen:
Förderverein der .....
Kann der Kirchenvorstand eine Namensänderung erzwingen?

Nein, ich sehe hier keinen Anhaltspunkt, warum der Kirchenvorstand eine Namensänderung erwirken können sollten. Dies könnte hier gegebenenfalls nur erreicht werden, wenn die Verwendung des Namens gegen (Urheber-) Rechte Dritter verstößt. Wenn der Verein z.B. wie die Kirche heißt, dann könnte der Kirchenvorstand ein Verbot erwirken, dass der Name weitergetragen wird. Zu beachten ist hier lediglich das Unterscheidungsgebot. Das heißt, dass sich der Name des Vereins deutlich von anderen Vereinen etc. in der Umgebung abgrenzen muss. Aber auch in einem solchen Kollisionsfall kann nicht der Kirchenvorstand die Namensänderung in Gang setzen, sondern nur der von der Namensähnlichkeit / Gleichheit betroffene andere Verein.


Zusammenfassend kann ich Ihnen daher mitteilen, dass Sie nicht befürchten müssen, dass der Kirchenvorstand eine Namensänderung des Fördervereins erwirken kann. Erst recht kann durch den Kirchenvorstand keine Auflösung / Löschung bzw. kein Verbot des Fördervereins erwirkt werden.

Der Kirchenvorstand kann allenfalls die Zusammenarbeit mit dem Förderverein verwehren. Die ist rechtlich unbedenklich. Dies wäre natürlich unter moralischen Gesichtspunkten zu bedauern, wenn eine solche Entscheidung fiele.

Abschließend kann ich Ihnen daher nur raten, das Gespräch mit dem Kirchenvorstand zu suchen und eine einvernehmliche Lösung zu erzielen; dies insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Vereins und die Kinder, die davon profitieren.

Gern stehe ich Ihnen über die Beantwortung dieser Frage hinaus für eine Beauftragung in diesem Fall zur Verfügung.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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