2. April 2020
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10:06
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sie können hier keinen Schadenersatz von BA verlangen, da Sie nicht sämtliche Flüge bewi BA bzw. nicht sämtliche Flüge als zusammenhängende Flüge gebucht haben. BA ist nur für den stornierten Flug verantwortlich. Diese Kosten hat BA zu erstatten.
2. Gibt es weiterhin ein Einreiseverbot für die USA, so ist meines Erachtens die Strecke innerhalb der USA nicht erstattbar bzw. muss Ihnen diese Strecke nicht zwangsläufig erstattet werden.
Sie haben bei United inneramerikanische Flüge gebucht, unabhängig von Vorflügen. Solange diese inneramerikanischen Flüge stattfinden, dürfte dies ein Problem sein.
Hier kommt es darauf an, ob auch in den USA weitere Reisewarnungen gelten.
3. Eine Reisewarnung ist kein Einreiseverbot.
Eine weltweite Reisewarnung durch das auswärtige Amt ist als "Empfehlung/ Warnung" von deutscher Seite aus zu sehen. Das Einreiseverbot wurde hier durch die Amerikaner ausgesprochen und ist ein absoluter Stop an der Grenze.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht