4. Juli 2018
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10:42
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist entscheidend, ob Sie hier einen Fehler gemacht haben oder aber das System des Reiseportals. Haben Sie dieselben Daten eingegeben wie beim ersten Flug, so können Sie Ihr Geld für den entgangenen Flug zurückfordern, gegebenenfalls auch eine Entschädigung in Höhe des Mehrpreises.
Haben Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht, so stellt sich die Angelegenheit etwas problematischer dar. Auch dann können Sie aber Geld für den entgangenen Flug zurückfordern, wobei die Höhe dann auch davon abhängen kann, ob der frei gewordene Platz durch die Fluglinie anderweitig vergeben wurde, etc.
Insofern sollte hier zunächst die Reaktion abgewartet werden. Sie können hier die 30 Tage warten oder aber dem Portal eine kürzere schriftliche Frist setzen. Erfahrungsgemäß wird aber in der kürzeren Frist keine Antwort zu erwarten sein, da die Fluglinien eine „sehr lange Leitung" und Erwiderungszeit haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht