Flugreise: Weiterflug wurde verweigert wegen angeblich falscher kreditkartendaten

3. Juli 2018 18:25 |
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Reiserecht


Beantwortet von

Ich habe einen Rückflug für eine Freundin aus USA gebucht über ein Reiseportal. Ihre Reisedaten - meine Kreditkarte. Der erste Flug war problemlos - e-Ticket wurde erstellt. Beim zweiten Ticket stand die ganze zeit wird später erstellt. Da sie 8 h Aufenthalt hatte gingen wir davon aus, dass sie vor Ort am Schalter ihr Ticket holen könnte.

Vor Ort wurde ihr mitgeteilt das nicht mein Name sondern ihr Name als Kreditkarten Inhaber angegeben sei. Mit Verdacht auf Kreditkartenbetrug wurde sie kurzzeitig verhaftet. Wir konnten den Sachverhalt klären. Allerdings sagt man uns sie habe nun kein bestehendes Flugticket und dieses sei storniert.

Eine telefonische Rückfrage bei der Airline ergab das ich zum Flughafen fahren sollte um mich zu audentifizieren mit meiner Kreditkarte das sie doch noch fliegen könne.

Am Flughafen teilte mir man mit wir könnten nur komplett neu buchen und das das Ticket für den Weiterflug auf Grund des stornierten Tickets nicht berechnet werden würde. Meine Freundin hat sich derweil vor Ort ein neues Ticket besorgt um nicht ohne Visum im Ausland festzuhängen.

Der komplette Reisebetrag wurde aber meiner Kreditkarte belastet.

Eine Rückfrage heute beim Buchungssystem ergab ich möchte bitte das Rückerstattungsformular ausfüllen und man erbitte sich 30 Tage Zeit um es mit der Airline zu klären.

Nun meine Frage:
Kann ich mein Geld für den entgangenen Flug zurückfordern und ggf eine Entschädigung, da wir einen neuen teureren Flug buchen mussten?
Und Soll ich wirklich 30 Tage auf Antwort warten oder die Abbuchung rückgängig machen?

4. Juli 2018 | 10:42

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist entscheidend, ob Sie hier einen Fehler gemacht haben oder aber das System des Reiseportals. Haben Sie dieselben Daten eingegeben wie beim ersten Flug, so können Sie Ihr Geld für den entgangenen Flug zurückfordern, gegebenenfalls auch eine Entschädigung in Höhe des Mehrpreises.

Haben Sie einen Fehler bei der Eingabe gemacht, so stellt sich die Angelegenheit etwas problematischer dar. Auch dann können Sie aber Geld für den entgangenen Flug zurückfordern, wobei die Höhe dann auch davon abhängen kann, ob der frei gewordene Platz durch die Fluglinie anderweitig vergeben wurde, etc.
Insofern sollte hier zunächst die Reaktion abgewartet werden. Sie können hier die 30 Tage warten oder aber dem Portal eine kürzere schriftliche Frist setzen. Erfahrungsgemäß wird aber in der kürzeren Frist keine Antwort zu erwarten sein, da die Fluglinien eine „sehr lange Leitung" und Erwiderungszeit haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

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