Firmenwechsel
27. Oktober 2011 11:12
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Ausländerrecht
Beantwortet von
Sehr geehrter Anwalt,
ich habe folgende Fragen. Ich bin Nicht-EU Bürger.
Habe einen Studiumabschluss in Biophysik (Diplom, Ausland, nicht EU Land). Und einen deutschen Abschluss BWL auch auf Diplom. 1 Jahr nach dem Studiumabschluss verläuft bereits in zwei Wochen ab. Ich bin bei einer Firma seit 8 Monaten beschäftigt. Weitere berufliche Tätigkeiten außer Praktika kann ich nicht nachweisen. Mein Aufenthaltstitel besagt, dass ich nur bei "V" Firma in Frankfurt arbeiten darf.
Meinen Wissens nach für ausländischen Absolvent in erstem Jahr nach Abschluss keine Vorrangsprüfung (Deutsche Angehörige, EU-Land) besteht.
1.Wie bereits geschrieben ich bin bei einer Firma tätig, aber aus einigen besonderen beruflichen Gründen möchte ich zur eine andere Firma kurzfristig wechseln. Wie sieht jetzt für mich mit Firmenwechsel aus (mit Vorrangprüfung oder nicht)?
2.Kann ich im schlimmsten Fall bei einer Firma kündigen, Vetrag zur Ausländebehörde anreichen und dann es wird mir aufgrund Vorrangsprüfung abgesagt (deutsche, EU-Bürger)? Die beide Arbeitstellen: Gehalt, Qualifikation sind sehr vergleichbar.
3.Ggbf. wie lange muss ich bei einer Firma arbeiten (Steuer, Sozialabgaben) zahlen, damit ich mehr Freiheit für Stellenwechsel habe bzw. muss nicht auf Zusage oder Absage der Agentur für Arbeit warten bz. nur Arbeitsvertrag entscheidend wird? Danke.
Trifft nicht Ihr Problem?
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EU-Bürger
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Leider aufgrund Systemprobleme kann ich die Antwort nicht veroeffentlichen.
Ich werde Ihnen diese per Email zukommen lassen
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid
Köthener Straße 44
10963 Berlin
info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
27. Oktober 2011 | 13:50
Hallo sehr geehrter Herr Grüneberg,
ich habe leider gar keine Antwort per Email erhalten,nur Bestätigung, dass die Frage eingegangen ist, und Link auf mein Thema.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. Oktober 2011 | 14:22
Wurde versandt.