Finanzierung Selbständigkeit nach/während Insolvenzverfahren

7. Mai 2020 19:29 |
Preis: 50,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Selbständigkeit in der Insolvenz

Frag-einen-Anwalt

Guten Tag liebe Anwälte!
Wegen verschiedener ziemlich alter Schulden aus einer alten Kooperation hat mir im November 2019 das FA eine Insolvenz nahegelegt. Ich verkaufe und montiere vorgefertigte Einbauteile, wie die Gewerbeanmeldung es so schön sagt. Ich habe dann selber die Inso angemeldet.

Wie geht es weiter?
Da man in meinem fortgeschrittenen Alter keine vor allem gut bezahlte Festanstellung bekommt, blieb mir nur wieder die Selbständigkeit, die der Inso-Verwalter auch freigegeben hat. Wieder im Verkauf und Montage von Bauelementen.

Die Idee!
Jetzt habe ich allerdings ein sehr interessantes Patent einer dritten Person gefunden, in einem verwandten Bereich, welches ich als sehr lukrativ einschätze und gerne vermarkten würde. Patentinhaber stimmt zu. (Die Marge bei so einem Handelsprodukt liegt um ein Vielfaches höher als bei den bisher gehandelten Bauelementen. Daher sehe ich es nicht als Risiko an)

Allerdings habe ich natürlich nach einer Inso und ganz am Anfang einer neuen Selbständigkeit keine nennenswerten Beträge erwirtschaften können, um das Unternehmen alleine zu starten. Also benötige ich fremdes Geld.

Woher das Kapital?
Aber welche Bank gibt mir Geld? Ich denke keine im Moment. Jedoch wäre es möglich, mit einem Kooperationspartner dieses zu tun.

Konstellation
Nur darf ich dann trotzdem als Geschäftsführer fungieren? Das denke ich geht. Ich kann nur kein Gesellschafter sein, was ein stiller Teilhaber sein kann. Oder ein tätiger..
Wie sieht es denn mit meinem Unternehmen als Crowdfunding aus? Kann ich dann über das angepeilte Geld verfügen, wenn es denn zusammenkommt? Oder könnte das der Insolvenzverwalter einziehen?
Da muß ich dann sicher auch einen Gesellschafter einsetzen?

Start-Up
Ich muß den Insolvenzverwalter über alle Dinge informieren, sowie sie mir Geld bringen. Der Start eines Crowdfunding-Projektes bringt ja noch kein Geld. Wenn es dann zugeteilt wird, muß ich es entsprechend anzeigen.

Besser vorher oder später darüber sprechen? Es könnte auch nicht klappen, die Crowd von meiner Idee zu überzeugen.
7. Mai 2020 | 21:19

Antwort

von


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Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Die Aufnahme von Fremdmittel für Ihr bestehendes Einzelunternehmen erachte ich als kaum durchführbar. Sie müssen jeden Kreditgeber über das laufende Insolvenzverfahren informieren, so dass dies Geldgeber voraussichtlich abschrecken wird.

Hinsichtlich der Freigabe des Unternehmens aus der Insolvenzmasse verpflichten Sie sich an den Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag abzuführen, den Sie im Rahmen einer Angestelltentätigkeit verdienen würden. § 295 Abs. 2 InsO. Soweit Sie mit dem Insolvenzverwalter eine andere Regelung getroffen haben, die sich am Ertrag der selbständigen Tätigkeit orientiert wird dies einer Kapitalaufnahme sicherlich im Wege stehen.

2. Aus meiner Sicht bietet sich hier nur die Möglichkeit neben Ihrer freigebenen Tätigkeit eine Gesellschafter zu gründen, die das angedachte Projekt durchführt. Dies kann eine Unternehmensgesellschaft (sog. Mini GmbH) sein, die mit wenig Eigenkapital gegründet werden kann. Sie können hier als Gesellschafter und Geschätsführer fungieren, sollten aber auch dieses Unternehmen und Ihre Beteiligung daran aus der Insolvenz freigeben lassen.

Allerdings werden Sie auch hier keine Fremdmittel erhalten, da das laufende Insolvenzverfahren auf die Bonität der Gesellschaft durchschlägt. Folglich bleibt auch hier nur Kapital mit dem Hinweis der Insolvenz des Geschäftsführers einzusammeln oder den Bekanntenkreis für eine Kapitalaufnahme zu gewinnen.

3. Möglich wäre auch, dass der Patentgeber an dem Unternehmen und dem Gewinn beteiligt wird, so dass Sie die Patent- oder Lizenzkosten von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig machen können. Gleiches gilt für etwaige Produktionskosten. Ggfs. können Sie einen Produzenten dazu gewinnen in Vorleistungen zu treten.

4. Im Ergebnis erachte ich eine Aufnahme von Fremdkapital als schwierig. Zielführender ist es wenn die Lieferanten/Patentgeber an dem möglichen Erfolg des Unternehmens beteiligen. Zwar werden Sie dann etwas von dem wirtschaftlichen Erfolg abgegen müssen, haben aber nicht das Risiko Fremdkapital nicht zurückzahlen zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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