7. Mai 2020
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21:19
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Die Aufnahme von Fremdmittel für Ihr bestehendes Einzelunternehmen erachte ich als kaum durchführbar. Sie müssen jeden Kreditgeber über das laufende Insolvenzverfahren informieren, so dass dies Geldgeber voraussichtlich abschrecken wird.
Hinsichtlich der Freigabe des Unternehmens aus der Insolvenzmasse verpflichten Sie sich an den Insolvenzverwalter den pfändbaren Betrag abzuführen, den Sie im Rahmen einer Angestelltentätigkeit verdienen würden. § 295 Abs. 2 InsO. Soweit Sie mit dem Insolvenzverwalter eine andere Regelung getroffen haben, die sich am Ertrag der selbständigen Tätigkeit orientiert wird dies einer Kapitalaufnahme sicherlich im Wege stehen.
2. Aus meiner Sicht bietet sich hier nur die Möglichkeit neben Ihrer freigebenen Tätigkeit eine Gesellschafter zu gründen, die das angedachte Projekt durchführt. Dies kann eine Unternehmensgesellschaft (sog. Mini GmbH) sein, die mit wenig Eigenkapital gegründet werden kann. Sie können hier als Gesellschafter und Geschätsführer fungieren, sollten aber auch dieses Unternehmen und Ihre Beteiligung daran aus der Insolvenz freigeben lassen.
Allerdings werden Sie auch hier keine Fremdmittel erhalten, da das laufende Insolvenzverfahren auf die Bonität der Gesellschaft durchschlägt. Folglich bleibt auch hier nur Kapital mit dem Hinweis der Insolvenz des Geschäftsführers einzusammeln oder den Bekanntenkreis für eine Kapitalaufnahme zu gewinnen.
3. Möglich wäre auch, dass der Patentgeber an dem Unternehmen und dem Gewinn beteiligt wird, so dass Sie die Patent- oder Lizenzkosten von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig machen können. Gleiches gilt für etwaige Produktionskosten. Ggfs. können Sie einen Produzenten dazu gewinnen in Vorleistungen zu treten.
4. Im Ergebnis erachte ich eine Aufnahme von Fremdkapital als schwierig. Zielführender ist es wenn die Lieferanten/Patentgeber an dem möglichen Erfolg des Unternehmens beteiligen. Zwar werden Sie dann etwas von dem wirtschaftlichen Erfolg abgegen müssen, haben aber nicht das Risiko Fremdkapital nicht zurückzahlen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA