Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail: info@glatzel-partner.com
wenn Sie arbeitslos werden sollten, kann dieser zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sein in Form von Trennungsunterhalt. Allerdings sind Sie gleichzeitig auch verpflichtet eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Der unterhaltspflichtige Ehepartner kann vor dem Familiengericht Beweise für etwaige Bewerbungsbemühungen verlangen. Auch nach der Scheidung kann man Unterhaltszahlungen wegen Arbeitslosigkeit verlangen, allerdings kommt es hier auf die Länge der Ehe an. Je länger man verheiratet war, desto länger muss der andere Ehepartner auch Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit zahlen.
Wenn Sie arbeitslos werden und noch arbeiten können, werden Sie nicht zum Sozialfall, sondern beziehen zunächst ein Jahr Arbeitslosengeld ( wenn Sie nichtselbsständig tätig waren) und danach Arbeitslosengeld II (in den alten Bundesländern 345 EUR monatlich + angemessene Mietkosten ). Normalerweise wird jedes Einkommen, das bezogen wird dann auf die Arbeitslosengeld II angerechnet.
Solange Sie nicht für die Firmenschulden Ihres Mannes gebürgt haben oder haftende Mitunternehmerin in der Firma Ihres Mannes waren, haften Sie nicht für diese Schulden.
Im Internet werden jetzt neuerdings Onlinescheidungen angeboten. Die Scheidungen sollen sehr schnell über die Bühne gehen. Ob diese unbedingt günstiger sind als normale Scheidungen kann ich Ihnen nicht sagen, da müssen Sie den Kollegen fragen, der solche Scheidungen im Internet anbietet.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Sehr geehrter Herr Glatzel, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nur noch eine Nachfrage zum besseren Verständnis: Kann das Amt verlangen, dass ich Unterhalt vom (Ex-)Mann beantrage? Ich würde das im Fall eines Falles nämlich nicht tun.
Uns geht es darum, dass keiner für den anderen zahlen muss. Wir haben einen Schlußstrich gezogen und alles aufgeteilt. Danach sollte jeder wieder sein eigenes Leben ohne Altlasten leben können. Nochmals danke und einen schönen Abend.
Sehr geehrte Rechtssuchende,
solange Sie Arbeitslosengeld beziehen, findet keine Anrechnung des Vermögens und Einkommen Ihres Mannes auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch statt.
Sobald Sie aber nach einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen sollten, würde das Einkommen und das Vermögen Ihres Mannes auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch mindernd angerechnet.
Aber auch wenn Sie geschieden sind und Sie Unterhaltsansprüche gegen Ihren Mann haben sollten, können diese grds mindernd berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt