Festgehalt <> verstetigtes Gehalt

| 26. März 2025 11:10 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich verstehe den Unterschied von Festgehalt und "verstetigtem Gehalt" nicht.
Es geht dabei um die Einhaltung des Mindestlohns.

https://www.kuhlen-berlin.de/glossar/mindestlohn :
"Üblicherweise verdient ein Arbeitnehmer .. eine pauschal festgelegte Summe x pro Monat. In diesem Fall muss für jeden Monat geprüft werden, ob der Mindestlohn eingehalten wurde, denn jeder Kalendermonat hat unterschiedlich viele Arbeitstage. Einfacher für den Arbeitgeber ist es, ein sogenanntes verstetigtes Monatsgehalt zu zahlen. Dabei wird der Stundenlohn mit der Arbeitszeit pro Woche und dem Faktor 4,33 multipliziert. Die genaue Berechnung lässt sich mit einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellten Mindestlohn-Rechner anstellen. Dieses verstetigte Monatsgehalt kann dann als pauschaler Betrag monatlich ausgezahlt werden."

Siehe Erläuterungen hier:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass jemand pro Woche 40 Stunden arbeiten und dafür 2.222 Euro erhalten soll, handelt es sich dann um einen verstetigtes Gehalt? Oder handelt es sich lediglich um ein Festgehalt, bei dem man jeden Monat prüfen muss, ob der Mindestlohn eingehalten wurde.

Wenn es sich im obigen Beispiel nicht um ein verstetigten Lohn handelt, wie muss man den verstetigten Lohn im Arbeitsvertrag vereinbaren?


Freundliche Grüße

Stefan D.

26. März 2025 | 13:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Der Unterschied zwischen verstetigtem Gehalt (VG) und festem Gehalt ist allerding nicht ganz einfach nachzuvollziehen und insbesondere im Hinblick auf den gesetzlichen Mindestlohn relevant.


Zunächst einmal ist zu sagen: Wenn in einem Arbeitsvertrag ein Betrag von 2.222 Euro monatlich bei einer 40 Stunden-Woche vereinbart ist, handelt es sich um ein Festgehalt, denn dieser Betrag wird jeden Monat fest bezahlt.


Wenn das Monatsgehalt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn wäre weiterhin ein VG unerheblich. Ein VG ist regelmäßig nur relevant wenn es darum geht, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird, oder nicht.


In dem von Ihnen zitierten Beitrag wird die Problematik verdeutlicht: In den meisten Fällen wird eine monatliche Vergütung vereinbart, unabhängig von der Zahl der Arbeitstage.

Daher kann es bei einem Gehalt am Rande des Mindestlohns zu Fällen kommen in denen der gesetzliche Mindestlohn – der einen Stundensatz festlegt – bei vielen Arbeitstagen im Monat unterschritten wird.


Dennoch wird dies grundsätzlich für zulässig gehalten, wenn das VG einen Stundenlohn ergibt, der zumindest längerfristig die Höhe des Mindestlohns oder darüber ergibt.


Ein vereinbartes VG wird dadurch erreicht, in dem im Arbeitsvertrag klar geregelt ist, daß die Gehaltshöhe unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Monats gleichbleibend gezahlt wird.


Mit anderen Worten: Wenn im Arbeitsvertrag klar zum Ausdruck kommt, daß durch ein entsprechendes VG der Betrag von 2.222 Euro monatlich unabhängig von der konkreten Anzahl der monatlichen Arbeitstage gezahlt wird, dann wird ein VG angenommen, das die Voraussetzungen des Mindestlohns erfüllt.


In diesem Fall geht man davon aus, daß durch diese Regelung die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes eingehalten werden, da sich auf das Jahr gesehen Monate mit weniger Arbeitstagen und Monate mit mehr Arbeitstagen ausgleichen und eine kurzfristige Unterschreitung in einem Monat unerheblich ist.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 27. März 2025 | 09:34

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