19. Oktober 2013
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15:11
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
der Familiennachzug aus Syrien ist ausgesprochen schwierig und leider von politischen Erwägungen geprägt.
In den deutschen Vertretungen in Syrien müsste ein Visum beantragt werden, mit dem Ihre Schwestern ausreisen könnten. NUR, dort werden derzeit keine Termine vergeben, noch kann jeder Betroffene dort vorsprechen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Familiennachzug kann legal über Deutschland erfolgen, indem Sie das Aufnahmeverfahren durchlaufen, das das Innenministerium NRW vorgibt. Es wird von hier entschieden, ob Ihren Schwestern ein Visum zu erteilen ist.
Der nachfolgende Link
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/auslaenderfragen/aufnahmeverfahren.html
führt Sie direkt zur Homepage des Innenmisteriums und zeigt auf, welche Anforderungen gestellt werden und wie Sie und Ihr Bruder vorzugehen haben.
Danach müssen Sie gemäß den dortigen Anweisungen verfahren, so dass bei positiver Entscheidung Ihren Schwestern ein Visum erteilt werden kann.
Sie können sich vorab und auch parallel bei der Initiative
Flüchtlingsrat NRW e.V.
Wittener Straße 201
44803 Bochum
informieren. Diese Initative hat zudem Beratungestellen, möglicherweise auch in der Nähe Ihres Wohnortes.
Es wird letztlich als Weg derzeit nur der oben aufgezeigte verbleiben. Es bleibt zu hoffen, dass es in nächster Zeit politische Entscheidung geben wird, die eine einfachere Zusammenführung möglich machen.
Mir ist bewusst, dass dieses sicher nicht die erhoffte Antwort ist. Eine schnellere Möglichkeit besteht derzeit nicht.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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