Sehr geehrter Fragender,
die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
zu a)Lassen Sie die Domains ungenutzt, so könnte ein Fall sog. Domain-Grabbings vorliegen, d.h. ein Missbrauch der Domains. Ob in Ihrem Fall wirklich von einem Missbrauch gesprochen werden kann, müsste konkret geprüft werden. Momentan kann ich dies nicht erkennen. Ohne weiteres kann ein Dritter Ihre Domains somit nicht beanspruchen.
b)Eine Markenanmeldung mit Ihrem Namen wäre denkbar. Allerdings könnten Ihnen in diesem Fall Unterlassungsanspüche gegen Herrn Mustermann zustehen.
c) Familienmitgliedern stehen die gleichen Namensrechte zu wie Ihnen. Lassen Sie Ihr Produkt patentieren und als Marke eintragen. Sie könnten auch mit Ihren Familienmitgliedern eine Regelung treffen, die sich auf Ihr Produkt bezieht. So wäre eine Absicherung Ihrerseits möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe für Ihre Fragen gegeben zu haben.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel
die Vergabe von Domains erfolgt nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
zu a)Lassen Sie die Domains ungenutzt, so könnte ein Fall sog. Domain-Grabbings vorliegen, d.h. ein Missbrauch der Domains. Ob in Ihrem Fall wirklich von einem Missbrauch gesprochen werden kann, müsste konkret geprüft werden. Momentan kann ich dies nicht erkennen. Ohne weiteres kann ein Dritter Ihre Domains somit nicht beanspruchen.
b)Eine Markenanmeldung mit Ihrem Namen wäre denkbar. Allerdings könnten Ihnen in diesem Fall Unterlassungsanspüche gegen Herrn Mustermann zustehen.
c) Familienmitgliedern stehen die gleichen Namensrechte zu wie Ihnen. Lassen Sie Ihr Produkt patentieren und als Marke eintragen. Sie könnten auch mit Ihren Familienmitgliedern eine Regelung treffen, die sich auf Ihr Produkt bezieht. So wäre eine Absicherung Ihrerseits möglich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierungshilfe für Ihre Fragen gegeben zu haben.
Mit freundlichem Gruß
RA Gerstel