Sehr geehrte Damen und Herren,
als rechtliche Orientierung im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben lautet die Antwort auf Ihre Fragen wie folgt:
Tatsächlich hat der Namensinhaber recht gute Chancen, die domain durch Erwirkung eines Urteils löschen zu lassen. Wie Sie schon vermuten, gibt das Namensrecht seinem Inhaber einen Anspruch, daß andere diesen nicht benutzen. Dieser Anspruch richtet sich auch auf die Domain seines Namens und der Anspruch ist auch älter als der aus Ihrer Marke (Priorität). Daran würde auch die von Ihnen angedachte "nachgeschobene" Benutzung nichts mehr ändern.
Zwar ist die Priorität seit dem Fall "shell.de", in dem ein Herr Shell dem gleichnamigen Mineralölkonzern in einer Domainstreitigkeit unterlegen ist, nicht mehr das alleinige Kriterium. Aus anderen Gesichtspunkten, die sich aus einer genaueren Kenntnis des Falles ergeben könnten, könnte also noch "Hoffnung" bestehen. Gerne stehe ich oder ein spezialisierter Kollege in Ihrer Nähe Ihnen in dem Rechtstreit zur Seite, ggf. auch für einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Namensinhaber.
Für Nachfragen bin ich offen,
Mit freundlichen Grüßen,
Hezel, Rechtsanwalt
hezel@die-rechtsanwaelte.com
Diese Antwort ist vom 06.08.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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