Famielen recht

3. Juni 2020 13:46 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Zusammenfassung

Ausländer dürfen in Deutschland heiraten.

Guten Tag
Ich bin mazedonische frau mit arbeitsvisum nach Deutschland gekommen , ich bin schon mehr als zwei Jahren hier und hab zu dem Ausländerbehörde beantragt , meine aufenthaltstitel ohne Arbeitserlaubnis zu wechseln nach dem die Bedingungen von《 24 Monaten Rentenversicherung zu zahlen und 24 monat in Deutschland zu wohnen und arbeiten zu erfüllen.
Meine frage ist , wenn ich die neue aufenthaltstitel bekomme ,hab ich die recht meinen Mann zu heiraten und mit mir bleiben ? mehr Details zu ermitteln : mein Mann kommt aus Tunesien, er ist seit 5 Jahre in Deutschland mit studentische aufenthaltstitel hat aber jetzt Problem mit sein Studium und die Ausländerbehörde will Abschiebung für ihm machen . Ist die problem gelöst
wenn ich ihm heiraten und mit mir bleibt ?
Vielen Dank und ich hoffe das ich mein Situation gut erklärt
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider ist das Problem der drohenden Abschiebung Ihres Freundes damit nicht gelöst. Zwar dürfen Sie beide hier in Deutschland heiraten (wenn alle nötigen Unterlagen dafür vorliegen), aber Ihre Heirat hat keine Auswirkung auf Ihren jeweiligen Aufenthaltsstatus. Erforderliche Unterlagen sind:

Gültiger Reisepass / Personalausweis / amtlicher Ausweis

Nachweis der Staatsangehörigkeit (i.d.R. durch den Ausweis)

Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes oder die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgericht im Bereich des zuständigen Standesantes

Aufenthaltsbescheinigung

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Ggf. Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk oder zusätzlich Auflösungsurteil / Sterbeurkunde

(Ausländische Urkunden sind zusammen mit einer deutschen Übersetzung und ggf. Beurkundung vorzulegen.)

Nur wenn ein Ausländer einen deutschen Staatsbürger heiratet, erlangt er meist einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf drei Jahre befristet ist. (Eine Einbürgerung erfolgt bei der Eheschließung für den Ausländer auch dann nicht automatisch, die Voraussetzungen für solch eine Einbürgerung sind allerdings erleichtert.)

Da Sie aber beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, hat eine Ehe für Sie keine Bedeutung für die Aufenthaltsbewilligung.

Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen kann.

Freundliche Grüße!

Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin


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