Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Entscheidung von ebay ist leider rechtlich nicht bindend. Darauf können Sie sich nicht berufen.
Der Käufer hat nunmehr Klage gegen Sie erhoben.
Das bedeutet, dass weitere Anwalts- und Gerichtskosten entstanden sind.
Der Hinweis des Gerichts an Sie als Beklagten ist zutreffend. Dem Käufer steht nach § 437 BGB ein Wahlrecht zu, was er tut, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Wegen der falschen Bezeichnung ist das hier der Fall. Der Käufer hat sich für eine Minderung entschienden. Hierzu ist er berechtigt, er ist nicht verpflichtet sich auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einzulassen.
Bei der Minderung nach § 441 BGB müsste ermittelt werden, welchen Minderwert der von Ihnen gelieferte Monitor im Verhältnis zum HD Modell hat. Das Gericht hat schon mitgeteilt, dass es keine Schätzung vornehmen wird. Wenn Sie die Höhe der Minderung bestreiten, wird das Gericht ein Gutachten einholen, um die Minderung ermitteln zu lassen. Die Kosten eines Gutachtens stehen aber in keinem Verhältnis zum Streitwert, weil das Gutachten sehr wahrscheinlich teurer wird als der Wert des Monitors beträgt.
Sie sollten Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und versuchen mit dem Anwalt des Klägers eine Einigung zu erzielen. Grundsätzlich ist der Kläger im Recht, nur über die Höhe der Minderung kann man streiten.
Kommt eine Einigung nicht zustande wäre es am günstigsten, wenn Sie den Klageanspruch anerkennen.
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Die Entscheidung von ebay ist leider rechtlich nicht bindend. Darauf können Sie sich nicht berufen.
Der Käufer hat nunmehr Klage gegen Sie erhoben.
Das bedeutet, dass weitere Anwalts- und Gerichtskosten entstanden sind.
Der Hinweis des Gerichts an Sie als Beklagten ist zutreffend. Dem Käufer steht nach § 437 BGB ein Wahlrecht zu, was er tut, wenn die Kaufsache mangelhaft ist. Wegen der falschen Bezeichnung ist das hier der Fall. Der Käufer hat sich für eine Minderung entschienden. Hierzu ist er berechtigt, er ist nicht verpflichtet sich auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages einzulassen.
Bei der Minderung nach § 441 BGB müsste ermittelt werden, welchen Minderwert der von Ihnen gelieferte Monitor im Verhältnis zum HD Modell hat. Das Gericht hat schon mitgeteilt, dass es keine Schätzung vornehmen wird. Wenn Sie die Höhe der Minderung bestreiten, wird das Gericht ein Gutachten einholen, um die Minderung ermitteln zu lassen. Die Kosten eines Gutachtens stehen aber in keinem Verhältnis zum Streitwert, weil das Gutachten sehr wahrscheinlich teurer wird als der Wert des Monitors beträgt.
Sie sollten Kontakt zur Gegenseite aufnehmen und versuchen mit dem Anwalt des Klägers eine Einigung zu erzielen. Grundsätzlich ist der Kläger im Recht, nur über die Höhe der Minderung kann man streiten.
Kommt eine Einigung nicht zustande wäre es am günstigsten, wenn Sie den Klageanspruch anerkennen.
Rückfrage vom Fragesteller
25. August 2011 | 20:43
Aber Ebay hat mir doch geschrieben, dass Sie dem Käufer den Betrag erstatten, damit müsste ich doch aus dem Schneider seien ?!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
25. August 2011 | 21:16
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich die Nachfrage.
Diesen Umstand hatte ich Ihrer Frage nicht richtig entnommen. Sie sollten sich von ebay bestätigen lassen, dass eine Erstattung des Kaufpreises stattgefunden hat.
Sie sollten daher Klageabweisung beantragen und in Ihrer Erwiderung darstellen, dass der Käufer schon den gesamten Kaufpreis erhalten hat. Würde der Käufer jetzt noch eine Minderung erhalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert. Auf die Erstattung hat der Käufer sicher nicht in seiner Klage hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt