24. April 2025
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11:42
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Ihr Sohn darf während des Fahrverbots weiterhin Fahrstunden nehmen und auch die praktische Prüfung ablegen.
Gemäß § 2 Abs. 15 StVG gilt während der Fahrstunden der Fahrlehrer als Führer des Fahrzeugs, nicht der Fahrschüler. Allerdings kann Ihr Sohn den Führerschein erst nach Ablauf des Fahrverbots nutzen, selbst wenn er die Prüfung während dieser Zeit erfolgreich besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt