Fahrtzeit unbezahlt wegen Corona

6. Dezember 2021 13:13 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo zusammen, ich habe eine Frage und hoffe jemand kennt sich in diesem Bereich aus und weiß ob dies rechtens ist. Ich und mein ungeimpfter Kollege arbeiten auf dem Bau. Nun will unser Arbeitgeber uns zur Unterstützung auf eine Baustelle schicken, bei der die Fahrtzeit mehr als 2 Stunden dauert. Da wir als Ungeimpft nicht in einem Hotel übernachten können, müssen wir täglich hin und her pendeln. Dies soll jedoch unbezahlt erfolgen und wir müssen auf eigene Kosten pendeln. Ist dies rechtens oder kann man es verweigern ?
6. Dezember 2021 | 13:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Ich kenne zwar den Inhalt Ihres Arbeitsvertrages nicht und weiß auch nicht, ob ggf. ein Tarifvertrag Regelungen hierzu enthält, was Sie überprüfen sollten. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber nach dem Gesetz aber das sog. Direktionsrecht.

Dieses folgt aus § 106 GewO und gibt dem Arbeitgeber das Recht, Weisungen zu erteilen, die sich auch auf den Arbeitsort beziehen.

Allerdings kann der Arbeitgeber dies nicht beliebig ausüben, sondern muss sog. billiges Ermessen einhalten, so dass der Frage nachzugehen ist, ob Ihnen dieser Arbeitsweg zumutbar ist.

Das BAG hat in einer Entscheidung aus 2011 (Az. 10 AZR 202/10) eine Wegstrecke von 2 Stunden noch als zumutbar angesehen.

Davon zu unterscheiden ist aber die Frage, ob Sie dies selbst bezahlen müssen. Da es sich bei dieser langen Fahrtstrecke um Arbeitszeit handelt, ist Ihr Arbeitgeber hier verpflichtet, Sie finanziell zu entschädigen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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