Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sie haben zwei Möglichkeiten:
1) Meldung bei der Polizei mit der Maßgabe, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, wobei die eigene Meldung strafmildernd ausgelegt würde und sich eine Verfahrenseinstellung in Betracht käme, wobei hier auch die Strafbarkeit bezweifelt werden darf, wenn Sie und Ihre Beifahrerin beide nichts mitbekamen und vor Ort auch nachgeschaut haben.
2) Sie sitzen das aus und haben eventuell ein Familienmitglied , welches Ihnen ähnlich sieht, sodass die Chance der Nichtermittlung besteht, wenn der Zeuge Sie nur kurz gesehen hat.
Grundsätzlich, und wenn Sie noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein sollten, rate ich zu Alternative 1, wobei die besten Chancen mit der gleichzeitigen Beauftragung eines Anwaltes bestehen, der zuvor Akteneinsicht nehmen kann und eine schriftliche Stellungnahme abgibt (Kosten 458,00 Euro für das Ermittlungsvefahren).
Das Risiko einer nachträglichen Entdeckung ist bei Variante 2 ziemlich hoch, wenn Sie keinen gleich aussehenden Bruder haben sollten, sodass eine eigene Anzeige bei der Polizei die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens deutlich erhöht.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Danke für Ihre ausführliche Antwort,
bitte geben Sie mir doch noch Ihre Einschätzung welchen Schritt ich jetzt unternehmen sollte:
Sollte ich, mit dem Wissen das es etwas Lack an einem Fahrzeug vor Ort gibt der meiner sein könnte und mit der Person die mich vor Ort "doof angemacht" hat, weiter dabei bleiben das wir die Berührung nicht mitbekommen habe und ich ausschließlich aus diesem Grund den Ort verlassen habe, was nun mal die Wahrheit ist.
Falls JA: Sollte ich trotzdem Kontakt mit der Polizei aufnehmen und mich sozusagen melden "ohne zu wissen worum es geht" um eine Aussage zu machen?
Oder sollte ich jetzt noch (innerhalb der 24std Frist) zur nächsten Polizeiwache fahren und tätige Reue üben, also die Schuld eingestehen? Gäbe es dann noch irgendeine Chance das die Anklage wegen Fahrerflucht fallen gelassen wird?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten, wenn Sie keinem Familienmitglied ähnlich sehen sollten, zur Polizei gehen, erst einmal Akteneinsicht nehmen und dort den Sachverhalt schildern, wie er passiert ist und am Besten gleich auch Ihre Beifahrerin mitnehmen.
Das ist die beste Möglichkeit ohne Verteidiger, aus der Sache herauszukommen, ohne dass es eine Anklage gibt.
Der sicherere Weg wäre die Beauftragung eines Verteidigers, der zwar Kosten verursacht, allerdings sicherstellen kann, dass im Rahmen der Aussage keine noch belastenden Indizien hinzukommen. Dies ist aber wie gesagt eine Kostenfrage und der beste Weg ist zunächst mit der Polizei Kontakt aufzunehmen, ohne die Schuld einzugestehen, sondern den Sachverhalt so zu erzählen, wie er sich zugetragen hat.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt