Fahren ohne Zulassung

15. November 2004 22:08 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Bei meiner Arbeit ist es unabdingbar, daß ich mit einem Gabelstapler das Betriebsgelände verlasse. Dieser Gabelstapler ist aber für den Strassenverkehr nicht zugelassen.Mit welchen rechtlichen Konsequentzen muß ich rechnen ?
16. November 2004 | 00:16

Antwort

von


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50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

Fahren ohne Zulassung ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 StVZO kostet Sie 50 EUR und drei Strafpunkte.

Außerdem ist davon auszugehen, daß die Versicherung für etwaige Schäden nicht haftet.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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