16. August 2025
|
12:05
Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail: fea@anwaltskanzlei-yildirim.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der relevante Zeitpunkt ist die Wohnsitzverlagerung. Ein neuer Einreisestempel (z. B. bei einem Besuch im Ausland) ändert nicht die Frist.
Heute ist die Frist längst abgelaufen. Selbst wenn sie in der Zeit öfter Peru besucht oder einen neuen Einreise- und Ausreise-Stempel bekommen hat – entscheidend ist allein die Wohnsitzmeldung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ümit Yildirim, LL.M.
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rückfrage vom Fragesteller
17. August 2025 | 15:27
Guten Tag, vielen Dank! Eine Rückfrage noch: Wenn meine Frau sich aktuell einen internationalen Führerschein in Peru hat ausstellen lassen, ist der dann hier gültig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
17. August 2025 | 16:39
Sehr geehrter Fragesteller, auch dann ist der Führerschein nur vorübergehend gültig - 6 Monate ab Wohnsitzverlagerung.
Mit freundlichen Grüßen
Ümit Yildirim, LL.M.
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verkehrsrecht