FLEXXSTROM: Hemmt Insolvenz die Verjährung? Einfache Frage ...

| 23. Mai 2015 09:37 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Die Firma flexxstrom hat mich 2009 mit Strom beliefert. Der Vertrag wurde von mir zum 31.12.2009 form- und fristgerecht gekündigt, allerdings hatte flexxstrom diese Kündigung erst zum 30.06.2010 bestätigt. Aus der "falschen" Belieferung macht das Untermehmen, vertreten durch den Insolvenzverwalter, Forderungen geltend, die von mir seit jeher bestritten werden.

- Die "falsche" Lieferung endete am 30.06.2010.
- Die Rechnung dazu datiert auf den 02.02.2011.
- Im Dezember 2014 hat der Insolvenzverwalter Mahnbescheid beantragt, dem ich widersprochen habe.
- Nunmehr flattert dazu eine Klage ins Haus.

Nach meiner Einschätzung ist die Forderung aber in jedem Fall verjährt.

Oder gibt es eine "Hemmung durch Insolvenz" oder ähnlich, die die Forderung fortbestehen oder wieder auflegen lässt?

Wenn diese Frage ein Anwalt aus dem Großraum München beantwortet, kann ich ihm ggf. gerne das entsprechende Mandat übertragen (Streitwert da. 500 €).
23. Mai 2015 | 14:31

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat keinen Einfluss auf die Verjährung einer Forderung des Insolvenzschuldners. Ausgehend von Ihrer Schilderung, die ein Entstehen der streitigen Forderung bereits im Jahr 2010 vermuten lässt, dürfte daher der Entgeltanspruch bei Beantragung des Mahnbescheids in der Tat verjährt gewesen sein.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2015 | 09:19

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Mai 2015
3,4/5.0
ANTWORT VON

(463)

Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404

Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
RECHTSGEBIETE
Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Grundstücksrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht