Erwerbsminderungsrente und private BU Rente, Einkünfte

28. September 2011 14:41 |
Preis: 80€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
Ich beziehe seit 1999 eine Erwerbsminderungsrente der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (bin geboren 1965)
Weiterhin erhalte ich von einer Privaten Versicherung Leistungen
wegen Berufsunfähigkeit ,auch seit 1999.
Mein Gesundheitsstatus wird sich leider auch in Zukunft nicht ändern.
Zwei mal erfolgte eine Begutachtung durch einen Gutachter, und zwei mal
wurde schriftlich nach meinem Befinden nachgefragt(vom Arzt beantwortet)
.Auch wurden Einkommensteuerbescheide angefordert und geprüft.
Der Status wurde danach bestätigt, weiterhin berufsunfähig.

Sind diese beiden Renten irgendwann endgültig ohne weitere Prüfungen?
Wenn ja, wann?

Als weitere Einkünfte habe ich nur geringe Pachteinnahmen durch Ackerflächen
Eine vollständige Betriebsaufgabe mit Verpachtung war u. A. Vorrausetzung
für die Gewährung der Rente von der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.


Sind Pacht und Mieteinnahmen unschädlich bezüglich der Renten?

Weil meine Dachflächen der Stallungen marode werden, muss ich Diese irgendwann
sanieren.
Um die Sanierung zu finanzieren könnte eine PV Anlage auf dem Dach montiert werden.
Das hätte zur Folge das ich Einnahmen aus Gewerbebetrieb erzielen würde.
Geschätzt wäre ein Gewinn vor Steuer von 3000-5000 Euro/Jahr zu erwarten
bei Vollfinanzierung.
Darf ich Einkünfte aus Gewerbebetrieb bis zu einer gewissen Höhe erzielen?
Wenn ja, was wären die Folgen wenn ich Grenzen überschreite?

Ist es vielleicht besser eine andere Gesellschaftsform zu wählen?
Oder gibt es eine andere Lösung?

E.v. als letzte Möglichkeit, meine Frau würde die Anlage betreiben?
Sie bezieht keine Einkünfte ist Mutter und Hausfrau.
Die Einkünfte wären sicher sozialversicherungspflichtig?
Zur Zeit ist Sie bei mir im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.

Wie hoch wären die Beiträge?

Ich möchte auf keinen Fall diese beiden Rentenzahlungen gefährden,
da Sie die Haupteinnahmen sind.
Eine Lösung muss absolut wasserdicht sein.
Es geht mir nur um die beiden Renten, nicht um die Einkommensteuer.
Dachverpachtung kommt für mich nicht in Frage.

Mit freundlichen Grüßen
28. September 2011 | 16:07

Antwort

von


(407)
Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls die Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel befristet bewilligt. Der Befristungszeitraum beträgt hier 3 Jahre. Wurde Ihnen die Erwerbsminderungsrente unabhängig von der Arbeitsmarktlage bewilligt, so besteht ein Anspruch auf eine unbefristete Erwerbsminderungsrente nach § 102 Abs. 2 SGB VI, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert. Hiervon ist nach Ablauf von 9 Jahren auszugehen. Sie müssten daher Anspruch auf eine unbefristete Erwerbsminderungsrente haben.

Was die private Berufsunfähigkeitsversicherung angeht, so gilt folgendes:

Steht die Berufsunfähigkeit fest, was bei Ihnen nach mehr als 11 Jahren der Fall ist, so haben Sie einen Anspruch auf eine dauerhafte Rentenleistung. Gesetzlich ist insoweit nur vorgesehen, dass der Versicherer bei einer vom Versicherer nachzuweisenden Änderung im Grad der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Neuprüfung seine Leistungen ändern oder auch einstellen kann.

Es ist also auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von einer unbefristeten Rentenleistung auszugehen.

Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, so dass Sie anrechnungsfrei zur Erwerbsminderungsrente einen Betrag in Höhe von 400 € monatlich hinzuverdienen (vgl. § 96 a SGB V).

Einnahmen über diesen festen Betrag hinaus schmälern Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. lassen diesen dann ggf. gänzlich wegfallen.

Da Sie bereits Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung haben, deren Höhe allerdings nicht bekannt ist, können Sie nunmehr nur noch bedingt Einnahmen hinzuverdienen, um Ihre Rentenansprüche in vollen Umfange zu behalten.

Da Ihre Ehefrau keine Einkünfte erzielt, wäre es daher ratsam, die PV Anlage über Ihre Ehefrau zu betreiben. Im Rahmen der Familienversicherung kann Ihre Ehefrau hier eigenes Einkommen bis zu einer Grenze von monatlich 365 € erzielen, ohne dass sie hierauf eigenständige Beiträge bezahlen müsste. Wird diese Grenze eingehalten, dann bleibt Ihre Ehefrau in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Die Auszahlung des Gewinns aus der PV Anlage müsste aber monatlich an Ihre Ehefrau gezahlt werden. Der Grenzbetrag darf nur ausnahmsweise 2 Mal im Jahr überschritten werden, wobei dann aber der Jahreswert von 4.380 € beachtet werden muss.

Wenn Sie selbst Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, bleibt es bei der monatlichen Grenze von 400 €, wobei die Pachteinnahmen hier ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen, sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(407)

Ernst-Reuter-Allee 16
39104 Magdeburg
Tel: 0391-6223910
Web: https://kanzleifamilienrechtmagdeburg.simplesite.com
E-Mail: Ra.Tobias.Roesemeier@t-online.de
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Diesen Anwalt empfehle ich gern weiter. Er hat sehr ausführlich und hilfreich geantwortet. ...
5,0/5,0
Ein sehr kompetenter Anwalt der mir sehr geholfen hat. Nur zu empfehlen! ...
4,8/5,0
übersichtliche Antwort auf alle Fragen und kompetente Beratung ...