29. Mai 2006
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19:58
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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bei einer Volljährigenadoption bedarf es keiner Zustimmung der Eltern. Durch eine mögliche Adoption erlöschen die verwandtschaftlichen Beziehungen sowie die Unterhalts- und Erbansprüche. Eine Adoption kann grundsätzlich auch nicht widerrufen werden.
Allerdings hätte die Adoption keine Rechtswirkungen auf Ihr Verwandschaftsverhältnis zu Ihrern Enkel.
Insgesamt haben Sie also kein Mitspracherecht, wenn sich Ihre Töchter adoptieren lassen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.