Ersatzmieter für Ferienwohnung gestellt, trotzdem noch Verpflichtungen als Mieter

| 1. September 2014 14:05 |
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Reiserecht


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Zusammenfassung

Keine Stornokosten bei Weitervermietung der Ferienwohnung, da kein Schaden entsteht.

Ich habe für ein Ferienappartement einen Mietvertrag geschlossen. Da ich selbst nicht anreisen kann, habe ich einen Ersatzmieter gestellt. Der Vermieter hat von mir die vollständige Adresse, sowie Telefonnummer vom Ersatzmieter erhalten. Zwischen Ersatzmieter und Vermieter gibt es eine Vereinbarung ( das hat mir die Ersatzmieterin heute per Telefon mitgeteilt) , die dem Ersatzmieter vom Vermieter per Post zugestellt wird. Der Vermieter hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass er einverstanden ist, dass der Ersatzmieter an meiner statt anreist. Gleichzeitig teilt mir der Vermieter mit, dass meine Buchung trotzdem gültig bleibt und ich bis zur Abreise des Ersatzmieters sein Vertragspartner bleibe. Ansonsten müsste ich meine Buchung stornieren wofür dann 95% Stornierungskosten vom Reisepreis für mich fällig werden. Ist denn jetzt nicht ein neuer Vertrag zwischen Ersatzmieter und Vermieter entstanden? Wie ist meine rechtliche Stellung gegenüber dem Vermieter? Kann er mich bis zur Abreise des Ersatzmieters in Haftung nehmen?
1. September 2014 | 14:57

Antwort

von


(489)
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hätte Ihr Vermieter der Ferienwohnung bei Rücktritt bzw. Stornierung der Reise einen Anspruch auf Stornokosten. Diese variieren in der Regel je nach Zeitpunkt der Stornierung und werden mit sich näherndem Reisezeitpunkt höher.

Der Vermieter muss sich allerdings ersparte Aufwendungen, usw. immer auf die Stornokosten anrechnen lassen.

Da es hier einen neuen Mieter gibt, der sogar schriftlich eine Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen hat bzw. schließen wird, entsteht dem Vermieter der Ferienwohnung keinerlei Schaden. Insofern sind meines Erachtens keinerlei Stornokosten fällig.

Sie können, anstatt die Wohnung zu kündigen/ zu stornieren, allerdings auch einen Vertrag mit dem Ersatzmieter schließen, aus dem hervorgeht, dass dieser Ihre Ferienwohnung zu den von Ihnen gebuchten Konditionen übernimmt, der Vermieter einverstanden ist und der Ersatzmieter Sie von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters freihält.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 3. September 2014 | 13:49

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