1. September 2014
|
14:57
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hätte Ihr Vermieter der Ferienwohnung bei Rücktritt bzw. Stornierung der Reise einen Anspruch auf Stornokosten. Diese variieren in der Regel je nach Zeitpunkt der Stornierung und werden mit sich näherndem Reisezeitpunkt höher.
Der Vermieter muss sich allerdings ersparte Aufwendungen, usw. immer auf die Stornokosten anrechnen lassen.
Da es hier einen neuen Mieter gibt, der sogar schriftlich eine Vereinbarung mit dem Vermieter geschlossen hat bzw. schließen wird, entsteht dem Vermieter der Ferienwohnung keinerlei Schaden. Insofern sind meines Erachtens keinerlei Stornokosten fällig.
Sie können, anstatt die Wohnung zu kündigen/ zu stornieren, allerdings auch einen Vertrag mit dem Ersatzmieter schließen, aus dem hervorgeht, dass dieser Ihre Ferienwohnung zu den von Ihnen gebuchten Konditionen übernimmt, der Vermieter einverstanden ist und der Ersatzmieter Sie von sämtlichen Ansprüchen des Vermieters freihält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht