17. Oktober 2004
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23:27
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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eine Einstellung des Verfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn an diesem kein öffentliches Interesse besteht.
Ich gehe aber davon aus, daß ein öffentliches Interesse besteht, weil verschiedene Personen betroffen worden.
Es kann m.E. aber gut zu einer Einstellung (ggf. gegen eine kleine Auflage) kommen, da Sie sich entschuldigt haben. Daher sollten die betroffenen Personen dies gegenüber der Polizei bestätigen. Da die Tat auch unstreitig ist, sollten Sie gegenüber der Polizei geständig und reumütig sein. Auch dies erhöht die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille