29. November 2010
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12:36
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ja, der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem vom Bundestag am 28.10.2010 verabschiedeten Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt, das die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Erbschaftsteuer und Schenkungssteuerrecht rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen enthält.
Das bedeutet, dass für Fälle, in denen Lebenspartner Rechtsmittel (Einspruch/Klage) gegen sie nicht mit Ehegatten gleichstellende Steuerbescheide eingelegt haben, auch rückwirkend eine solche stattfindet, die jetzige gesetzliche Situation also vom Finanzamt z.B. auch für 2006 angewendet werden muss. Wurde allerdings kein Rechtsmittel eingelegt, ist der Steuerbescheid bestandskräftig, weshalb dann keine Neuberechnung vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
29. November 2010 | 12:47
Ich habe damals (mein Mann war 2007 verstorben) Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Wie verhält sich das dann in meinem Fall?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. November 2010 | 12:53
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Hier könnte (sofern nicht über den Widerspruch entschieden worden sein sollte) noch eine Neuberechnung infrage kommen. Ohne genaue Kenntnis des Verfahrensablaufs in Ihrem Fall ist eine abschließende Beurteilung im Rahmen dieser Plattform nicht möglich, weshalb ich Ihnen rate, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der weiteren Prüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt